Wunsch- und Wahlrecht Reha

Sie möchten für Ihre Rehabilitation in eine bestimmte Klinik? Dann nehmen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht bei Ihrem Reha-Antrag wahr. Wie das geht und was Sie beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Qualität & Engagement

Mehr als 40 Jahre Tradition und Erfahrung – wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Genesung.

Was bedeutet Reha Wunsch- und Wahlrecht?

Das Rehaklinik-Wahlrecht ermöglicht es Patienten, die Einrichtung, in der eine Rehabilitation stattfinden soll, selbst auszusuchen. Dies gilt für die stationäre Reha und die ganztägig ambulante Reha. Der Anspruch ist in §8 SGB IX verankert. Eine Ablehnung des Patienten-Wunsches muss seitens des Kostenträgers ausreichend begründet werden. Ist das nicht der Fall, können Patienten Widerspruch einlegen.

Für welche Klinikaufenthalte gilt das Wahlrecht?

Das Wahlrecht gilt grundsätzlich für alle Rehabilitationen. Damit der individuellen Wahl stattgegeben werden kann, muss die gewählte Reha-Klinik für die Behandlung der Erkrankung geeignet sein und es muss ein Versorgungsvertrag der Einrichtung mit dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherung) vorliegen. Für berufsgenossenschaftliche stationäre Rehabilitationen können zusätzliche Kriterien gelten. Grundsätzlich ist es möglich mehrere Wunsch-Rehakliniken anzugeben.

Training Schulter; Arme und Brust am Trainingsgerät
schulter dehnen

Wie kann man sein Reha-Wahlrecht ausüben?

Die Ausübung des Reha-Wahlrechts erfolgt mit dem Stellen des Reha-Antrags. Hier müssen die Gründe für die Wahl ausführlich erläutert werden. Wichtig ist also eine gute Argumentation, warum die Wunsch-Klinik besser geeignet ist als andere Rehakliniken. Besonderes Gewicht haben medizinische Gründe, aber auch persönliche Gründe, wie Wohnortnähe etc. können eine Rolle spielen. Hier finden Sie eine Vorlage zur Ergänzung Ihres Antrags:

Formular downloaden

Medizinische Aspekte für die Begründung des Klinikwunsches

Medizinische Gründe haben für die Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse etc.) bei der Beurteilung, ob der Wunsch genehmigt wird oder nicht, das größte Gewicht. Hierzu zählen z. B.:

  • Spezielle Therapieangebote
  • Begrenzte Transportfähigkeit
  • (Heil-)klimatische Bedingungen am Klinikort
  • Möglichkeit der Behandlung von Neben- und Begleiterkrankungen
  • Kurze Wartezeiten/schnelle Aufnahme möglich
  • Barrierefreiheit, z. B. für Sehbehinderte
  • Psychische Aspekte
  • Besondere Ernährungsformen, z. B. bei Unverträglichkeiten

 

Persönliche Gründe für die Wahl der Klinik

Mit der Darlegung von konkreten persönlichen Gründen können Sie dem Wunsch einer Behandlung in einer speziellen Rehaklinik in Ihrem Reha-Antrag mehr Gewicht verleihen. Zu den persönlichen Gründen zählen z. B.:

  • Möglichkeit der Behandlung in der Muttersprache
  • Möglichkeit der Aufnahme von Begleitpersonen oder Kindern
  • Nähe zum behandelnden Akutkrankenhaus für den Fall einer Wiederaufnahme
  • Wohnortnähe, z. B. um Besuch von Kindern und Familie zu ermöglichen
  • Weite Entfernung vom Wohnort, um z. B. Abstand zu belastenden Situationen zu gewinnen
  • Weltanschauliche Ausrichtung der Klinik, Religion
  • Persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie
  • Gute Erfahrungen bei vergangenen Aufenthalten in dieser Klinik

Die passende Reha-Klinik wählen: Wie geht das?

Sie können Ihren behandelnden Arzt, den Sozialdienst der Klinik oder Beratungsstellen der Rehabilitationsträger fragen, welche Kliniken für die Behandlung Ihrer Erkrankung am besten geeignet sind. Natürlich können Sie sich auch selbst über das Internet, Klinikbewertungsportale etc. ein Bild über Schwerpunkte, Expertise und Leistungsspektrum einer Klinik machen. Wichtig für die Entscheidung des Kostenträgers ist, dass die Rehaklinik für die Behandlung geeignet ist, nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert ist, entsprechende Versorgungsverträge vorliegen und die Klinik freie Plätze hat.

Drohnenaufnahme Klinik Eichholz

Häufige Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht Reha

Unser Therapie- und Leistungsangebot

Am Anfang jeder Rehabilitation steht eine umfassende Rehabilitationsdiagnostik. Sie ist der Ausgangspunkt für die Erstellung des Therapieplans, den wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Nach der Reha können Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Physikalische Therapie auf Wunsch gerne ambulant bei uns fortsetzen.

Ärztliche Betreuung

Mehr erfahren

Ärztliche Betreuung

Diagnostik

Mehr erfahren

Ergotherapie

Mehr erfahren

Ergotherapie

Ernährungstherapie

Mehr erfahren

Gesundes, leckeres Essen

Gesundheitsbildung

Mehr erfahren

Arzt erklärt den Aufbau der Wirbel

Medizinische Trainingstherapie (MTT)

Mehr erfahren

Patient lernt laufen am Barren

Pflege

Mehr erfahren

Pflegerin spricht und kümmert sich um Patientin

Physikalische Therapie

Mehr erfahren

Physikalische Therapie

Physiotherapie

Mehr erfahren

schulter dehnen

Psychologischer Dienst

Mehr erfahren

Gespräch, Diagnostik mit Arzt

Sozialdienst

Mehr erfahren

Sporttherapie

Mehr erfahren

Therapeutin unterstützt Patientin beim Arm Training

Sie haben Fragen?

Wir helfen gerne.

Sie benötigen eine Auskunft oder Informationen zum Aufenthalt in unserer Klinik?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Rückruf-Formular. Unser Team steht Ihnen jederzeit
gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir rufen sobald wie möglich zurück und bitten um Ihre Geduld.


Quellenliste

Bundesministerium der Justiz, SGB IX § 8: Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__8.html (Zugriff am 06.10.2023)

Deutsche Rentenversicherung „Wieder wohlfühlen hat ein Zuhause.“, https://www.drv-reha.de/kliniken (Zugriff am 06.10.2023)