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Wunsch- und Wahlrecht Reha

 

Sie möchten für Ihre Rehabilitation in eine bestimmte Klinik? Dann nehmen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht bei Ihrem Reha-Antrag wahr. Wie das geht und was Sie beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.

Was bedeutet Reha Wunsch- und Wahlrecht?

Klinik Eichholz: Klinik für KHK

Das Rehaklinik-Wahlrecht ermöglicht es Patienten, die Einrichtung, in der eine Rehabilitation stattfinden soll, selbst auszusuchen. Dies gilt für die stationäre Reha, die ganztägig ambulante Reha und die ambulante Reha. Der Anspruch ist in §8 SGB IX verankert. Eine Ablehnung des Patienten-Wunsches muss seitens des Kostenträgers ausreichend begründet werden. Ist das nicht der Fall, können Patienten Widerspruch einlegen. 


 

Für welche Klinikaufenthalte gilt das Wahlrecht?

Das Wahlrecht gilt grundsätzlich für alle Rehabilitationen. Damit der individuellen Wahl stattgegeben werden kann, muss die gewählte Reha-Klinik für die Behandlung der Erkrankung geeignet sein und es muss ein Versorgungsvertrag der Einrichtung mit dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherung) vorliegen. Für berufsgenossenschaftliche stationäre Rehabilitationen können zusätzliche Kriterien gelten. Grundsätzlich ist es möglich mehrere Wunsch-Rehakliniken anzugeben.

Wie kann man sein Reha-Wahlrecht ausüben?

Die Ausübung des Reha-Wahlrechts erfolgt mit dem Stellen des Reha-Antrags. Hier müssen die Gründe für die Wahl ausführlich erläutert werden. Wichtig ist also eine gute Argumentation, warum die Wunsch-Klinik besser geeignet ist als andere Rehakliniken. Besonderes Gewicht haben medizinische Gründe, aber auch persönliche Gründe, wie Wohnortnähe etc. können eine Rolle spielen. Hier finden Sie eine Vorlage zur Ergänzung Ihres Antrags:

Formular downloaden

 

Medizinische Aspekte für die Begründung des Klinikwunsches

Medizinische Gründe haben für die Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse etc.) bei der Beurteilung, ob der Wunsch genehmigt wird oder nicht, das größte Gewicht. Hierzu zählen z. B.:

  • Spezielle Therapieangebote
  • Begrenzte Transportfähigkeit
  • (Heil-)klimatische Bedingungen am Klinikort
  • Möglichkeit der Behandlung von Neben- und Begleiterkrankungen
  • Kurze Wartezeiten/schnelle Aufnahme möglich
  • Barrierefreiheit, z. B. für Sehbehinderte
  • Psychische Aspekte
  • Besondere Ernährungsformen, z. B. bei Unverträglichkeiten

Persönliche Gründe für die Wahl der Klinik

Mit der Darlegung von konkreten persönlichen Gründen können Sie dem Wunsch einer Behandlung in einer speziellen Rehaklinik in Ihrem Reha-Antrag mehr Gewicht verleihen. Zu den persönlichen Gründen zählen z. B.:

  • Möglichkeit der Behandlung in der Muttersprache
  • Möglichkeit der Aufnahme von Begleitpersonen oder Kindern 
  • Nähe zum behandelnden Akutkrankenhaus für den Fall einer Wiederaufnahme
  • Wohnortnähe, z. B. um Besuch von Kindern und Familie zu ermöglichen
  • Weite Entfernung vom Wohnort, um z. B. Abstand zu belastenden Situationen zu gewinnen
  • Weltanschauliche Ausrichtung der Klinik, Religion
  • Persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie
  • Gute Erfahrungen bei vergangenen Aufenthalten in dieser Klinik

 

Die passende Reha-Klinik wählen: Wie geht das?

Sie können Ihren behandelnden Arzt, den Sozialdienst der Klinik oder Beratungsstellen der Rehabilitationsträger fragen, welche Kliniken für die Behandlung Ihrer Erkrankung am besten geeignet sind. Natürlich können Sie sich auch selbst über das Internet, Klinikbewertungsportale etc. ein Bild über Schwerpunkte, Expertise und Leistungsspektrum einer Klinik machen. Wichtig für die Entscheidung des Kostenträgers ist, dass die Rehaklinik für die Behandlung geeignet ist, nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert ist, entsprechende Versorgungsverträge vorliegen und die Klinik freie Plätze hat.


 

Häufige Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht Reha

Was kann man tun, wenn der Klinik-Wunsch abgelehnt wird?

Seit dem 1. Juli 2023 darf der Wunsch des Patienten nur abgelehnt werden, wenn die Klinik der Wahl nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen. Dieser sollte zeitnah, innerhalb der Widerspruchs-Frist von 4 Wochen erfolgen. Sie können zunächst auch lediglich den Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Wichtig ist eine fundierte Begründung, damit dem Antrag auf eine Reha in Ihrer Wunschklinik doch noch stattgegeben werden kann. Viele Patienten haben übrigens Erfolg mit ihrem Widerspruch.

Welche Möglichkeiten hat man, seinen Wunsch durchzusetzen, wenn auch der Antrag auf Heilstättenänderung abgelehnt wurde?

In diesem Fall kann man noch Klage einreichen. 

Wie stehen die Chancen auf Bewilligung bei Kliniken mit höheren Tagessätzen?

Die medizinische Eignung der Reha-Klinik hat eine höhere Bedeutung als das in §12 SGB verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Daher kann bei entsprechender Argumentation auch eine Rehaklinik bewilligt werden, die höhere Vergütungssätze hat. 

Kann ich mein Reha-Wahlrecht noch ausüben, wenn mir schon eine Rehaklinik zugewiesen wurde?

Wenn Ihr Antrag auf Rehabilitation bereits bewilligt wurde, können Sie mit Verweis auf §8 SGB einen Antrag auf Heilstättenänderung stellen. In der Regel sollten Sie Ihr Wahlrecht jedoch schon mit dem Antrag auf Rehabilitation ausüben. Im Falle einer Ablehnung der gewünschten Klinik sollten Sie zeitnah Widerspruch einlegen.

Wie weit darf eine Klinik für eine Anschlussheilbehandlung vom Wohnort entfernt sein?

Bei Anschlussheilbehandlungen sollte die Wunsch-Klinik im Umkreis des überweisenden Krankenhauses liegen, da sich die Deutsche Rentenversicherung nur bis zu einer gewissen Entfernung an den Fahrtkosten beteiligt. 

 

Quellenliste

Bundesministerium der Justiz, SGB IX § 8: Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__8.html (Zugriff am 06.10.2023)

Deutsche Rentenversicherung „Wieder wohlfühlen hat ein Zuhause.“, https://www.drv-reha.de/kliniken (Zugriff am 06.10.2023)

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