Medizinische Reha auf Antrag (MRA) / Stationäre Heilverfahren (HV)
Medizinische Rehabilitationen (MRA)/Stationäre Heilverfahren (HV) muss ein Arzt im Vorfeld befürworten. Vom Versicherten wird die Maßnahme beim zuständigen Träger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkasse) beantragt und kann erst nach Vorliegen der Genehmigung angetreten werden. Bei Berufskrankheiten wird die Rehabilitation ggf. von den Berufsgenossenschaften getragen.
Ambulante Rehabilitation
Ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen für Kranken- und Rentenversicherungspatienten sind in den Aufnahmebedingungen identisch mit denen der medizinischen Reha. Auch der Tagesablauf für Behandlung und Betreuung ist gleich. Die Patienten übernachten jedoch nicht in der Klinik.
Private Krankenversicherung
Mitglieder privater Krankenversicherungen benötigen vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage ihrer Versicherung. Der Aufnahmevertrag wird direkt mit dem Patienten geschlossen. Auch die chefärztliche Betreuung ist möglich.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte müssen vor Beginn der Behandlung die Übernahme von Kosten bei der Beihilfestelle beantragen.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit alle Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Ambulante Therapien auf Rezept
Ambulante Therapien werden nach Vorlage einer Heilmittelverordnung Ihres Arztes oder auf privater Basis durchgeführt. Ihr Arzt kann Ihrer Krankenkasse ambulante Vorsorgemaßnahmen vorschlagen. Nach Bewilligung erhalten Sie einen Kurarztschein. Damit wenden Sie sich an einen in Bad Waldliesborn ansässigen Kurarzt. Die von ihm verordneten Therapien können Sie in unserem Therapiezentrum durchführen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Kostenbeteiligung.
Unser Patientenaufnahme erklärt Ihnen gerne, welche Möglichkeit für Sie in Frage kommt. Nehmen Sie gleich Kontakt auf!