Wie hoch ist das Übergangsgeld Reha?
Übergangsgeld gilt als sogenannte Entgeltersatzleistung. Das bedeutet, dass es nur den Versicherten gewährt wird, die während der Reha-Maßnahmen kein Einkommen beziehen oder kein Anrecht mehr auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber haben. Im Falle einer beruflichen oder medizinischen Rehabilitation steht diese finanzielle Unterstützung nicht nur Arbeitnehmern zu, sondern auch Selbstständigen und freiwillig Versicherten. Die Rechtsgrundlagen sind in den §§ 64 bis 74 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) dargelegt. Menschen, die vor der Reha arbeitslos waren, können für die Dauer der Maßnahme ebenfalls geldliche Unterstützung beziehen. Sie erhalten im Allgemeinen finanzielle Leistungen von der Agentur für Arbeit in Höhe des zuvor gezahlten ALG I.
Üblicherweise beträgt das Übergangsgeld bei Arbeitnehmern ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Personen, die mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch haben, erhalten 75 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Das gilt ebenfalls, wenn ein Stiefkind im Haushalt aufgenommen wurde. Das Übergangsgeld bei Selbstständigen errechnet sich nicht aus den Nettoeinkünften, sondern beziffert sich auf 80 Prozent des Einkommens, aus dem im letzten Kalenderjahr die Rentenversicherungsbeiträge errechnet wurden.