Was passiert bei einer längeren Krankheit während der Arbeitslosigkeit?
Wer gesetzlich krankenversichert und während der Arbeitslosigkeit längere Zeit krank ist, erhält wie beim Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld. Da der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, besteht nach dieser Leistungsfortzahlung ab der 7. Krankheitswoche ein Anspruch auf Krankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene nicht bereits vor der Erwerbslosigkeit krank war oder der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, beispielsweise bei einer Sperrung.
Das Krankengeld kann gesetzlich Versicherten bis zu 78 Wochen ausgezahlt werden. Gemäß § 47b SGB V entspricht es bei arbeitslosen Personen der Höhe des Arbeitslosengeldes. Während des Bezugs ruht das Arbeitslosengeld bzw. endet der Anspruch auf die Leistungen des Arbeitsamtes.
Damit das Arbeitslosengeld im Falle der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach dem Bezug von Krankengeld wieder gezahlt wird, muss der Versicherte erneut persönlich beim Arbeitsamt vorstellig werden und sich arbeitslos melden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass der Antrag spätestens am ersten Tag nach dem Bezug von Krankengeld zu stellen ist.
Krankengeld ist steuerfrei und muss erst ab einer Höhe von 410 Euro im Jahr als sogenannte Einkommensersatzleistung im Mantelbogen der Steuererklärung angegeben werden.
