Reha verschieben
Die Gründe, um eine Rehabilitationsmaßnahme zu verschieben, sind vielfältig. Schließlich dauert es meist einige Wochen bis zum Bescheid des Kostenträgers, so dass sich die Lebenssituation in der Zeit zwischen Antrag und Bewilligung maßgeblich verändern kann. Möglicherweise erhalten die Betroffenen eine Jobzusage von einem neuen Arbeitgeber und möchten nicht sofort an einer Rehabilitation teilnehmen, das eigene Kind erkrankt oder sie selbst müssen sich kurzfristig einer Operation unterziehen. Auch eher triviale Gründe wie ein bereits gebuchter Urlaub, der in den von der Klinik vorgegebenen Rehabilitationszeitraum fällt, können den Reha-Antritt verhindern. Dennoch ist für die Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung nicht jeder Grund zulässig um eine medizinische Reha zu verschieben.
Kann man eine Reha verschieben, wenn sie zum genehmigten Zeitpunkt nicht angetreten werden kann?
Den Reha-Termin zu verschieben, gestaltet sich nicht immer einfach und muss im Vorfeld genau abgewogen werden. So darf ein Versicherter nur aus einem zwingenden Grund eine medizinisch notwendige Maßnahme ausfallen lassen oder verschieben. Schließlich sollen durch die Rehabilitation körperliche Funktionseinschränkungen behoben oder zumindest verbessert werden. Dabei ist die Mitwirkung – und dazu zählt auch der Reha-Antritt – des Patienten von besonderer Wichtigkeit. Dies gilt sowohl für die stationäre als auch die ganztägig ambulante Reha.
Welche Gründe gibt es, um den Reha-Termin zu verschieben?
Bei einer Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines nahen Familienmitglieds oder einer eigenen Erkrankung ist es in Absprache mit der Reha-Klinik möglich, die Reha zu verschieben. Auch eine plötzlich notwendige Operation ist ein zwingender Grund, um die Rehabilitation zu verschieben.
Handelt es sich bei der Begründung allerdings um einen anstehenden Urlaub, liegt es im Ermessen der jeweiligen Versicherung, ob es möglich ist, die Reha oder Kur zu verschieben. So bestimmt beispielsweise der Träger der Rentenversicherung nach § 13 Abs. 1 SGB 6 Beginn, Dauer, Art und Umfang einer Rehabilitationsmaßnahme nach bestimmten Gesichtspunkten und pflichtgemäßem Ermessen. Dasselbe gilt für eine Reha über Weihnachten. Natürlich möchte jeder Rehabilitand mit seiner Familie Weihnachten feiern, aber im Zweifel hat der Kostenträger das letzte Wort. Ebenso verhält es sich mit der eigenen Hochzeit oder einem Todesfall in der Familie, wobei diese beiden Begründungen von den meisten Leistungsträgern anerkannt werden.
Muss der Versicherte die Reha verschieben wegen seines Arbeitgebers?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, eine bewilligte Rehabilitation zu verweigern, denn hier greift das Arbeitsrecht. So ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitgeber den Betroffenen für den Zeitraum der Reha-Maßnahme freistellen und eine Lohnfortzahlung leisten muss. Schließlich bewertet der Gesetzgeber die Teilnahme an einer Reha-Maßnahme gleichwertig mit einer Arbeitsunfähigkeit in Form von Krankheit. Ebenso wie eine Erkrankung nicht verschoben werden kann, darf auch der Arbeitgeber keine Terminverschiebung aus betrieblichen Gründen verlangen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber mit seinem Beschäftigten einvernehmlich eine Verschiebung herbeiführt. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der behandelnde Arzt es nicht für gesundheitsgefährdend hält, die Reha zu verschieben.
Als Voraussetzung für die Freistellung zur Rehabilitationsteilnahme müssen folgende Dokumente beim Arbeitgeber vorgelegt werden:
- Bescheinigung des Kostenträgers
- Ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit der Rehabilitation belegt
Wie wird der Aufnahmetermin verschoben?
Um den Termin einer stationären Reha oder die Teilnahme an ambulanten Reha-Leistungen zu verlegen, sollten die Betroffenen mit der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung in Kontakt treten und dort um eine Verschiebung bitten. Sinnvoll ist es, auch die zuständige Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen. Der neue Termin richtet sich nach den Platz-Kapazitäten der Einrichtung und sollte daher nach Möglichkeit angenommen werden. Sollte der Arbeitgeber oder andere Sozialleistungsträger eine Verschiebung wünschen, benötigt diese die Zustimmung des Arbeitnehmers.
Wie lange kann eine Reha verschoben werden?
Die Versicherungsträger haben bezüglich des Beginns einer Reha-Maßnahme einen bestimmten Entscheidungsspielraum. So wird die Kostenzusage für die Reha-Einrichtung und der Bewilligungsbescheid für den Rehabilitanden mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer versehen. In der Regel beläuft sich diese auf 6 Monate, kann sich jedoch von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. In diesem Zeitraum muss die Reha angetreten werden. Falls die Zeitspanne nicht ausreicht, sollten die Betroffenen Verbindung mit dem Leistungsträger aufnehmen. Bei ärztlichen Gründen kann im Einzelfall die Gültigkeit der Bewilligung verlängert werden.