Muss der Versicherte die Reha verschieben wegen seines Arbeitgebers?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, eine bewilligte Rehabilitation zu verweigern, denn hier greift das Arbeitsrecht. So ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitgeber den Betroffenen für den Zeitraum der Reha-Maßnahme freistellen und eine Lohnfortzahlung leisten muss. Schließlich bewertet der Gesetzgeber die Teilnahme an einer Reha-Maßnahme gleichwertig mit einer Arbeitsunfähigkeit in Form von Krankheit. Ebenso wie eine Erkrankung nicht verschoben werden kann, darf auch der Arbeitgeber keine Terminverschiebung aus betrieblichen Gründen verlangen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber mit seinem Beschäftigten einvernehmlich eine Verschiebung herbeiführt. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der behandelnde Arzt es nicht für gesundheitsgefährdend hält, die Reha zu verschieben.
Als Voraussetzung für die Freistellung zur Rehabilitationsteilnahme müssen folgende Dokumente beim Arbeitgeber vorgelegt werden:
- Bescheinigung des Kostenträgers
- Ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit der Rehabilitation belegt
