Was passiert, wenn der Arbeitgeber Schwierigkeiten macht?
Gerade in kleinen Unternehmen, in denen Ihr Job nicht einfach von einem Kollegen oder einem befristet angestellten Mitarbeiter übernommen werden kann, kommt es mitunter vor, dass der Arbeitgeber die gewünschte Maßnahme zunächst ablehnt. Häufig wird von den Angestellten verlangt, dass sie geplante stationäre Maßnahmen zur Rehabilitation nicht während der normalen Arbeitszeit durchführen, sondern diese auf ihren Urlaub verlegen. Dies ist allerdings genauso wenig erlaubt, wie die „Verrechnung“ der Fehlzeiten, die aufgrund der Rehabilitationsmaßnahme auflaufen, mit den gesetzlichen Urlaubsansprüchen.
Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie Ihre Anzeige- und Nachweispflichten vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit nicht erfüllen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die Ihnen prinzipiell beim Thema Reha und Beruf zustehende Entgeltfortzahlung verweigern. Schwierigkeiten könnten sich eventuell auch bei Personen ergeben, die sich in der Ausbildung oder in einem Praktikum befinden. Hier kann es passieren, dass der Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag durch den Ausfall nicht erfüllt werden kann. Entsprechend sollten sich die Betroffenen unbedingt in jeglicher Hinsicht absichern, bevor sie eine Rehabilitation beantragen bzw. antreten.
