Wer zahlt die Fahrtkosten zur Reha?
Die Fahrtkosten zur Reha müssen Patienten – wie erwähnt – nicht selbst übernehmen. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze vom gleichen Kostenträger übernommen, der auch für die medizinischen Rehabilitationsleistungen zuständig ist. Zu den häufigsten Kostenträgern gehören:
- Deutsche Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
Grundsätzlich sind alle drei Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Trotzdem sollten Versicherte sich vor dem Antritt der Fahrt immer bei der zuständigen Stelle nach den genauen Bedingungen für die Reha-Fahrtkostenerstattung erkundigen. So bieten einige Versicherer in Kooperation mit ausgewählten Kliniken spezielle Angebote wie einen Bring- und Abholservice an. Steht ein solcher zur Verfügung, können die Kosten für selbstständig organisierte An- und Abreisen für gewöhnlich nicht erstattet werden. Oft werden die genauen Konditionen in der Reha-Bewilligung mitgeteilt. Bleiben Fragen offen, empfiehlt es sich, direkt den Ansprechpartner zu kontaktieren.
