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Reha-Dauer, Häufigkeit und Verlängerung

Zu den häufigsten Fragen einer Reha-Maßnahme zählen die Dauer der Reha, die Möglichkeit einer Reha-Verlängerung sowie die Häufigkeit, wie oft Reha-Maßnahmen beantragt werden dürfen. Die Grundlagen für die Dauer einer Reha sowie deren Häufigkeit sind festgeschrieben. Jedoch bietet sich bei individuellen Hintergründen die Option auf Verlängerung oder Verkürzung auf Antrag. Erfahren Sie in unserem Beitrag alle grundlegenden Informationen zur Dauer einer Reha, wie oft eine Beantragung möglich ist und unter welchen Umständen eine Verlängerung Aussicht auf Erfolg hat.

Wie lange dauert eine Reha?

Gesetzlich wird die stationäre Rehabilitation zunächst für eine Dauer von drei Wochen, eine ganztägig ambulante Reha mit bis zu höchstens 20 Behandlungstagen angedacht. Ausnahmen finden sich in Maßnahmen für Kinder, deren Reha Dauer zwischen vier und sechs Wochen beträgt. In dieser Reha Dauer sind durch eine Vielzahl an Behandlungsformen und Reha-Leistungen bereits gravierende Veränderungen möglich, welche die Situation des Patienten nachhaltig verbessern können.

Verlängerung der Reha

Sind aus individuellen Gründen mehr Behandlungen und Maßnahmen in einem engen Zeitraum nötig, kann bei Bedarf eine Reha-Verlängerung beantragt werden. Gründe für eine Reha-Verlängerung können beispielsweise vorliegen,

  • wenn der behandelnde Arzt medizinische Gründe für eine Reha-Verlängerung sieht.
  • wenn der Bedarf an Maßnahmen und Reha-Leistungen den klassischen Reha-Zeitraum übersteigen würde.
  • wenn spezielle Reha-Programme nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden, diese für Sie jedoch wichtig sind.
  • wenn Sie Probleme mit der Umstellung auf die Reha-Situation haben und entsprechend die Eingewöhnungszeit den anvisierten Nutzen im angedachten Zeitraum der Reha minimiert.
  • wenn die Verlängerung der Reha-Dauer Ihre Rückkehr in den Alltag forcieren hilft.

Reha-Verlängerung für die medizinische Rehabilitation

Ist die Dauer der Reha schon im Vorfeld erkennbar unzureichend, um das Reha-Ziel zu erreichen, kann schon im Vorfeld ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Doch auch, wenn sich der Bedarf einer Verlängerung erst im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahme zeigt, ist es möglich einen Verlängerungsantrag für die stationären Reha-Leistungen zu stellen. Maßgeblich ist in jedem Fall der medizinische Nutzen durch die Verlängerung, weshalb der behandelnde Arzt den Verlängerungsantrag stellen muss. Der Sozialversicherungsträger als Kostenträger gibt auf den ärztlichen Antrag hin meist eine zeitnahe Rückmeldung, um den Behandlungserfolg zu fördern.

Wird die Verlängerung durch den Kostenträger nicht bewilligt, kann Einspruch eingelegt werden. Ein ausführliches Gutachten des behandelnden Arztes sollte diesem beigefügt werden, um die Notwendigkeit der Reha-Verlängerung und den Nutzen der zusätzlichen Behandlungszeit für den Genesungsprozess zu verdeutlichen. In besonderen Fällen ist eine Wiederholung der Reha nach zwei Jahren möglich. Auch hierzu kann Sie Ihr behandelnder Arzt zu Hause oder in der Reha-Klinik beraten.

Erneute Reha: Wie oft kann eine Reha beantragt werden?

Wenn die Reha-Dauer und / oder die Reha-Verlängerung nicht ausreichten, um die Genesung in ausreichender Form voranzubringen, kann eine Wiederholung der Reha-Maßnahme regulär nach vier Jahren beantragt werden. Der Prozess ist dabei der gleiche wie bei der Antragstellung der ersten Reha.

Wie oft eine Reha beantragt werden kann, ist offen, jedoch richtet sich die Gewährung der Reha-Leistung durch den Kostenträger auch an den bereits erfolgten Behandlungsfortschritten und der Aussicht auf die gesundheitliche Wiederherstellung aus. Die Reha Dauer richtet sich jedoch auch im Fall des wiederholten Antrages nach den Bedürfnissen des Patienten und den Empfehlungen des behandelnden Arztes.

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Häufig gestellte Fragen rund um die Rehabilitation, wie z.B. "Wie und wo beantrage ich eine Reha?", "Wer übernimmt die Kosten einer Reha?", "Welche Rehabilitationsverfahren gibt es?", beantworten wir auch in unserem Reha-Wiki.



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