Wann ist die Krankenkasse für den Reha-Antrag zuständig?
Sobald der Reha-Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist, wird überprüft, ob nicht ein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist, beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall. Ist dies nicht der Fall und die Krankenversicherung ist zuständig, wird evaluiert, ob durch die Rehabilitationsmaßnahme eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt oder ausgeglichen werden kann. Auch die Prävention einer chronischen Erkrankung oder die Milderung der Folgen können Gründe für die Bewilligung einer Reha durch die Krankenkasse sein. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn diese Ziele nicht durch andere Leistungen der Krankenkasse erreicht werden können, z. B. Versorgung durch den Hausarzt oder die Verordnung von Krankengymnastik etc..
