Widerspruch Reha abgelehnt
Manchmal kann es passieren, dass ein Antrag auf eine Reha abgelehnt wird. Dann erhält der Versicherte einen schriftlichen Ablehnungsbescheid des Kostenträgers, beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Neben dem Grund der Ablehnung wird dem Versicherten mitgeteilt, bis wann er auf das Ablehnungsschreiben reagieren kann. Ablehnungsbescheide der Deutschen Rentenversicherung und meist auch der Krankenkassen enthalten immer eine Rechtsmittelbelehrung, aus der die Frist für den Widerspruch hervorgeht. Ist keine Frist angegeben, gibt es auch keine. Jedoch sollte der Antragsteller so zeitnah wie möglich darauf reagieren, einen Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung einlegen und den medizinischen Anspruch begründen. Bei uns erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Welche Gründe gibt es für einen abgelehnten Reha-Antrag?
Lehnt ein Kostenträger den Antrag auf Reha ab, so hat er seine Ablehnung zu begründen. Die Gründe für den negativen Bescheid können dabei sehr unterschiedlich sein.
Häufig in Ablehnungsbescheiden genannte Gründe
Die Wartezeit seit der letzten Reha beträgt noch keine 4 Jahre
Sollte die letzte Reha-Maßnahme noch keine 4 Jahre zurückliegen, lehnen die Kostenträger den Reha-Antrag meist automatisch ab. Sie gehen im Normalfall davon aus, dass keine medizinische Notwendigkeit für die Durchführung einer Rehabilitation vorliegt. In diesem Fall ist es empfehlenswert, den Widerspruch mit einer sorgfältigen medizinischen Begründung einzureichen. In dieser Begründung sollte der behandelnde Arzt, eventuell mit Belegen von Fachärzten, noch einmal untermauern, dass bei weiterem Warten eine mögliche Erwerbsminderung, eine Erwerbsgefährdung oder zusätzliche Gesundheitsschäden drohen. Da der Reha-Antrag vor dem Ablauf der Wartefrist von 4 Jahren liegt, sind die Hürden für einen erfolgreichen Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha jedoch sehr hoch.
Ambulante Behandlung ausreichend
Der Reha-Antrag wurde abgelehnt, weil die Krankenkasse oder Rentenversicherung der Meinung ist, dass eine ortsnahe, ambulante Behandlung ausreichend ist. Von den Krankenkassen wird meist bezweifelt, dass die gesundheitliche Einschränkung des Antragsstellers die Teilhabe am sozialen Leben in dem Ausmaß beeinträchtigen würde, dass eine Reha gerechtfertigt wäre. Die Rentenversicherung sieht in diesem Fall eine drohende Erwerbsminderung beziehungsweise eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit als nicht gegeben an.
Hier ist zu empfehlen, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen und gemeinsam mit ihm zu prüfen, in welchem Umfang ambulante Therapien wie Psychotherapie oder Physiotherapie bereits am Wohnort durchgeführt wurden und ob diese zu einer Verbesserung führten oder nicht. Unzureichende Kapazitäten der Therapieeinrichtungen oder körperliche Einschränkungen sind weitere Gründe, die für einen Reha-Widerspruch sprechen. Für den Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung ist in diesem Fall ein entsprechend begründetes ärztliches Attest notwendig, das erklärt, weshalb die Reha unbedingt stationär in einer Reha-Einrichtung erfolgen muss.
Es ist eine stationäre Behandlung in einer Akutklinik erforderlich
Wenn im Ablehnungsbescheid auf eine fehlende Rehabilitationsfähigkeit aufgrund einer akuten oder ernsten Erkrankung abgezielt wird, meinen die Kostenträger damit, dass ihnen eine stationäre Behandlung in einem Akutkrankenhaus sinnvoller erscheint. Hier sollten Antragssteller das Ablehnungsschreiben unbedingt ihrem Arzt vorlegen, damit er überprüfen kann, ob die Behandlung in einer Akutklinik wirklich notwendig ist. Sollte der behandelnde Mediziner gemeinsam mit dem Patienten zur Entscheidung gelangen, dass eine stationäre Reha das Mittel der Wahl ist, muss er ein ärztliches Attest ausstellen, das gemeinsam mit dem Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung eingereicht wird.
Verbesserung durch eine Reha-Maßnahme ist nicht zu erwarten
Wenn der Kostenträger in seinem Ablehnungsbericht davon schreibt, dass aufgrund der beantragten Rehabilitation voraussichtlich keine Besserung zu erwarten ist, handelt es sich um eine fehlende Rehabilitationsfähigkeit. Sollten Patienten die Situation jedoch anders einschätzen als ihr Kostenträger, so ist auch hier ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt sinnvoll. Ein Attest des Arztes kann in diesem Fall besonders herausstellen, dass doch eine medizinische Rehabilitationsfähigkeit besteht.
Wie formuliere ich einen Widerspruch aufgrund der Ablehnung meiner Reha?
Im Widerspruchsschreiben sollte dem in der Ablehnung genannten Ablehnungsgrund möglichst konkret widersprochen und auf ein beigefügtes Attest hingewiesen werden. Die Formulierungen sollten freundlich und je nach Ablehnungsgrund ausdrücken, dass die Rehabilitations-Maßnahme unbedingt notwendig ist und eine Reha-Fähigkeit besteht. Für den Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung ist ein Muster sinnvoll. Musterschreiben und Hilfe beim Widerspruch finden Patienten zum Beispiel in ihrer Wunsch-Rehaklinik.
Widerspruch Reha abgelehnt – wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Auch wenn der Patient sofort reagiert und einen Reha-Widerspruch einlegt, kann die Bearbeitung einige Wochen dauern. Die Dauer der Bearbeitung kann je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Häufig liegt sie zwischen 4 und 10 Wochen.