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21. November 2025

Medizinisch geprüfte Texte

Offene Badekur

Badekuren blicken auf eine lange Tradition zurück. Schon berühmte Dichter und Denker wie Goethe, Hesse und Fontane schätzten den Gesundheitsaufenthalt in malerischen Kurorten und lobten die wohltuende Wirkung für Körper, Geist und Seele. Bis heute haben offene Badekuren nichts an ihrer Beliebtheit eingebüßt – mit einem Unterschied: Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, muss die wirksame Kombination aus Baden, Krankengymnastik und Entspannung nicht mehr komplett aus eigener Tasche bezahlt werden, sondern wird von der Krankenkasse bezuschusst.

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Was ist eine offene Badekur?

Egal, ob offene Badekur, freie oder ambulante Badekur oder Vorsorgekur – unter allen Begriffen versteht man eine Therapieform, die offiziell als Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten bezeichnet wird und in der Regel drei Wochen dauert. In einigen Fällen ist es möglich, dass die Badekur lediglich für zwei Wochen bewilligt wird. Wie es der Name schon sagt, soll die Kur der Gesundheitsvorsorge dienen und helfen Krankheiten zu vermeiden. Auch wenn die zuweilen verwendete Bezeichnung als ambulante Badekur etwas irreführend ist, findet die Kur meistens nicht am eigenen Wohnort statt, sondern in einem anerkannten Kurort.
Eine Badekur kann je nach gesundheitlichem Zustand und medizinischer Indikation verschiedene Leistungen beinhalten:

  • Medizinische Bäder (u.a. Bewegungsbäder, Solebäder, Moorbäder)
  • Massagen
  • Krankengymnastik

  • Inhalationen
  • Elektrotherapie
  • Bewegungs- und Entspannungsübungen

Vorteile einer Badekur

Im Gegensatz zu anderen Kur- und Rehabilitationsformen kann der Antragsteller den Zeitraum der ambulanten Kur innerhalb einer vom Leistungsträger vorgegebenen Frist (in der Regel sechs Monate) selbst bestimmen. Das Gleiche gilt für den Ort der Behandlung, bei dem es sich lediglich um einen anerkannten Kurort handeln muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Lebenspartner eine offene Badekur zu beantragen und bei beidseitiger Bewilligung gemeinsam zur Vorsorgekur zu fahren. Somit ist die ambulante Badekur eine optimale Kombination zwischen Kur und Urlaub und bietet Kurgästen ein Höchstmaß an Flexibilität.

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Voraussetzungen für eine ambulante Vorsorgekur

Badekuren empfehlen sich für Personen, die etwas für ihre Gesundheit tun, aber nicht an einer klassischen Rehabilitation teilnehmen möchten oder können. Meist schlägt der behandelnde Arzt eine Vorsorgekur vor, wenn die Gesundheit geschwächt ist oder wenn durch die Kur-Anwendungen die Verschlimmerung einer behandlungsbedürftigen Krankheit vermieden werden kann. Die Grundlagen der medizinischen Vorsorgeleistungen sind im SGB V unter §23 geregelt. Ein Anspruch auf eine Vorsorgekur besteht grundsätzlich für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sowie für mitversicherte Ehepartner, Jugendliche ab 18 Jahren und Rentner.

Offene Badekur beantragen

Eine ambulante Badekur kann alle drei bis vier Jahre beantragt werden. Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit kann sich dieser Zeitraum verkürzen.

Die Antragstellung läuft in mehreren Schritten ab

  1. Konsultation des Hausarztes
  2. Bei medizinischer Notwendigkeit der Vorsorgekur Einreichung des Kur-Antrags bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Arzt
  3. Prüfung des Antrags durch die Krankenkasse
  4. Kostenübernahmebescheinigung (Kurarztschein oder Badearztschein) bei Bewilligung
  5. Kontaktaufnahme zur bevorzugten Reha-Klinik oder zum Kurort/Kurbetrieb wegen Zimmerbuchung und Terminabsprache, ebenso Kontaktaufnahme zum niedergelassenen Badearzt im Kurort
Spardose

Wie hoch sind die Kosten für eine offene Badekur?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel 100 % der kurärztlichen Behandlungskosten sowie 90 % der Therapie-Kosten. Für die Kurmaßnahmen muss demnach nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % selbst bezahlt werden, sofern keine Befreiung vom Eigenanteil vorliegt.

Zahlreiche Krankenversicherungen in Deutschland bewilligen überdies einen Zuschuss für Unterkunft, Fahrtkosten, Verpflegung und ortsübliche Kurtaxe von bis zu 16 Euro pro Kurtag. Der Krankenkassenzuschuss (maximal 336,00 Euro bei 21 Tagen) ist in der Regel vom Kurgast in Vorleistung zu erbringen und wird nach Beendigung der Badekur erstattet. Zusätzlich fällt eine einmalige Verordnungsgebühr von 10 Euro an.

Unter Vorlage des Bewilligungsbescheides oder der ärztlichen Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit der Badekur können die Kosten für die Vorsorgeleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Unser Therapie- und Leistungsangebot

Am Anfang jeder Rehabilitation steht eine umfassende Rehabilitationsdiagnostik. Sie ist der Ausgangspunkt für die Erstellung des Therapieplans, den wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Nach der Reha können Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Physikalische Therapie auf Wunsch gerne ambulant bei uns fortsetzen.

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