Wer übernimmt die Kosten der erweiterten ambulanten Physiotherapie?
In den meisten Fällen erfolgt eine EAP nach Arbeits- und Wegeunfällen, der zuständige Kostenträger ist hier die Berufsgenossenschaft. Neben den ärztlichen Leistungen werden in der Regel auch die durch ein BG-Verfahren entstandenen Kosten von der Berufsgenossenschaft erstattet. Dazu gehören im Falle einer erweiterten ambulanten Physiotherapie die An- und Abreise zum Therapiezentrum (§ 43 SGB VII) und mögliche Verpflegungskosten. Dies gilt auch für evtl. erforderliche Begleitpersonen.
Ebenso erhalten Versicherte Verletztengeld zur Existenzsicherung, sollte die Teilhabe am Berufsleben, d. h. die ganztägige Entgeltversorgung, durch ein Heilverfahren ausfallen. Voraussetzung für den Erhalt von Verletztengeld ist der vorherige Bezug eines monatlichen Entgeltes. Grundsätzlich wird das Verletztengeld auf Tagesbasis berechnet und beträgt 80 % des Bruttoverdienstes vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Unabhängig von der tatsächlichen monatlichen Tagesanzahl, wird die Auszahlung für Monate mit unterbrechungsfreiem Verletztengeldbezug immer für 30 Tage angesetzt.
Aber auch privat Versicherte oder Angehörige von Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr können vom behandelnden Arzt ein EAP-Rezept erhalten und an einer erweiterten ambulanten Physiotherapie teilnehmen. Kostenträger in einem solchen Fall sind die privaten Krankenversicherungen oder der Bund.