Reha und Unfallversicherung: Welche Grundvoraussetzungen gelten?
In Deutschland sind alle abhängig Beschäftigten sowie viele weitere Personengruppen in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Deren Aufgabe ist es, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte gesundheitliche Gefahren oder Arbeitsunfälle zu verhindern bzw. nach deren Auftreten dafür zu sorgen, dass die berufliche Leistungsfähigkeit sowie die Gesundheit der Patienten so gut wie möglich wiederhergestellt werden. Hierfür übernimmt sie je nach individueller Lage des Betroffenen die medizinische, berufliche und auch soziale Rehabilitation. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen kommen zum Beispiel die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) oder die Unfallkassen zum Einsatz. Neben der Rehabilitation durch geeignete ambulante oder stationäre Reha-Maßnahmen gehören auch Ausgleichszahlungen zu den Aufgaben des Unfallversicherungsträgers.
