Voraussetzungen für eine ambulante Reha
Die ganztägige ambulante Rehabilitation kommt nach einer Operation oder bei einer chronischen Erkrankung in Betracht – vorausgesetzt, der Patient ist in der Lage, die Reha-Einrichtung täglich für einige Stunden aufzusuchen. Die einfache Fahrzeit sollte nicht länger als 45 Minuten betragen. Auch muss die Versorgung zuhause gesichert sein.
Nicht in Betracht kommt eine ganztägig ambulante Reha bei schweren Beeinträchtigungen, die eine stationäre Reha-Behandlung erfordern. Auch bei mangelnder psychischer Belastbarkeit oder andauernder Pflegebedürftigkeit ist eine ganztägig ambulante Reha nicht möglich. Welche Reha-Form die geeignete ist, sollte im Vorfeld mit einem Arzt abgeklärt werden.
Generell sind die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ganztägig ambulante Rehabilitation dieselben wie bei einer stationären. Eine Bewilligung ist nur dann möglich, wenn ambulante Einzelbehandlungen nicht ausreichen oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll erscheinen.
