Kostenträger

Die Klinik Eichholz ist nach § 111 SGB V zugelassen und arbeitet mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen. Außerdem sind wir Partner und AHB-Klinik der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Ebenfalls sind die Aufnahme von beihilfeberechtigten Patienten sowie die Behandlung von Selbstzahlern mit und ohne Chefarztbehandlung möglich. Neben der stationären Reha ist ebenfalls eine ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahme in Form einer Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation oder einer Medizinischen Reha auf Antrag (MRA)/eines Heilverfahrens (HV) bei allen Kostenträgern (bei entsprechender Kostenzusage) in unserer Klinik möglich.

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Drohnenaufnahme Klinik Eichholz

Qualität & Engagement

Mehr als 40 Jahre Tradition und Erfahrung – wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Genesung.

Ein Hinweis für Selbstzahler mit privater Krankenversicherung:

Der Aufnahmevertrag wird direkt mit Ihnen geschlossen und die Abrechnung erfolgt ebenfalls mit Ihnen persönlich. Wir empfehlen Ihnen vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage Ihrer Versicherung einzuholen, damit Sie die an uns von Ihnen bezahlte Rechnung im Nachgang einreichen und die Kosten voll oder anteilig (je nach Umfang Ihrer Versicherungspolice) erstattet bekommen.

Beihilfeberechtigte sollten vor Beginn der Behandlung die Übernahme von Kosten bei der Beihilfestelle beantragen und gegebenenfalls Ihre private Zusatzversicherung kontaktieren. Hier gilt ebenfalls unsere Empfehlung, sich vorab über die Kostenübernahme zu informieren, da der Aufnahmevertrag direkt mit Ihnen auf Selbstzahlerbasis geschlossen wird und die Abrechnung ebenfalls direkt mit Ihnen persönlich erfolgt.

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Wir helfen gerne.

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Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Rückruf-Formular. Unser Team steht Ihnen jederzeit
gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir rufen sobald wie möglich zurück und bitten um Ihre Geduld.