Ihr Weg zu uns in 4 Schritten
1. Gespräch mit Ihrem Arzt und/oder Sozialdienst im Krankenhaus
In einem Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt im Krankenhaus stellt sich heraus, dass bei Ihnen eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in einer geeigneten Rehabilitationsklinik angezeigt ist. In der Regel findet dann ein Gespräch mit dem Sozialdienst des Krankenhauses statt, der mit Ihnen das Gespräch weiterführt und Ihnen erläutert wie das weitere Vorgehen ist.
Bei einer medizinischen Reha auf Antrag (MRA) bzw. einem Heilverfahren (HV) ist in der Regel Ihr Hausarzt der Ansprechpartner. Dieser wird Sie darüber aufklären, wann eine für Sie ganz individuell eine Rehabilitationsmaßnahme medizinisch sinnvoll und notwendig ist.
2. Wunschklinik wählen gemäss Wunsch und Wahlrecht
Sie möchten nicht in eine für Sie zugewiesene Rehabilitationsklinik sondern Ihre Rehaklinik selbst aussuchen? Dies ist gemäß des Sozialgesetzbuches IX im § 8 vom Gesetzgeber geregelt und möglich sofern die Klinik zertifiziert und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Dieser Paragraph sieht grundsätzlich vor, dass die Kostenträger von Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. Krankenkassen und Rentenversicherungen) berechtigten Wünschen der antragstellenden Patienten entsprechen müssen.
Dieses Recht auf Mitsprache gilt sowohl für die stationäre als auch für eine ganztätig ambulante Rehabilitation.
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch IX:
§ 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (…).
Sie möchten Ihre Rehabilitation gerne in unserer zertifizierten Klinik Eichholz durchführen? Dann ist es sinnvoll dies direkt im Antrag namentlich mit anzugeben.
3. Antrag stellen
Ihr Antrag wird mit den notwendigen Unterlagen und Diagnosen an den zuständigen Kostenträger zur Prüfung weitergeleitet. Dies wird in der Regel vom Sozialdienst Ihres behandelnden Krankenhauses (bei einer beantragten Anschlussheilbehandlung) oder von Ihrem Hausarzt (bei einem beantragten medizinischen Rehabiliationsleistung auf Antrag / Heilverfahren) erledigt.
Der zuständige Kostenträger prüft Ihren Antrag nach versicherungsrechtlichen Kriterien.
4. Ihr Antrag wird genehmigt oder abgelehnt
Wird von dem zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung) positiv entschieden erhalten Sie in Kürze ein Einladungsschreiben Ihrer Rehabilitationsklinik.
Sollte Ihr Antrag auf Rehabilitation abgelehnt worden sein oder die Zuweisung erfolgte nicht in Ihre beantragte Wunschklinik können Sie aktiv von Ihrem Recht auf Wunsch und Wahlrecht Gebrauch machen. Sie können gegen die Ablehnung Ihrer Wunschklinik Widerspruch einlegen.
Hinweis: Sie müssen keine Zuzahlung bei selbstausgewählter Wunschklinik an Ihre Krankenkasse leisten!
Hier erhalten Sie weitere Informationen für Ihren Weg zu uns.