Kostenträger: Wer zahlt die Reha nach OP bzw. Krankenhausaufenthalt?
Für Patienten, die eine Anschlussrehabilitation in Anspruch nehmen möchten, kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage:
- Deutsche Rentenversicherung
- Krankenkasse
- Beihilfestelle
Für die meisten Erwerbstätigen ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Alternativ werden die Reha-Kosten häufig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gleiches gilt für die Anschlussheilbehandlung für Rentner, die ebenfalls meist von der Krankenversicherung gezahlt wird. Eine Anschlussheilbehandlung für Pensionäre, Beamte und sonstige gleichgestellte Personen muss hingegen von der zuständigen Beihilfestelle genehmigt werden, damit die Rehabilitanden eine finanzielle Unterstützung bei den Reha-Kosten erhalten.
