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19. November 2025

Medizinisch geprüfte Texte

AHB – Anschlussheil-
behandlung

Ob nach einer Hüft– oder Knie-OP, einem Bandscheibenvorfall oder einem Herzinfarkt – viele Patienten können nach einem (längeren) Krankenhausaufenthalt nicht einfach so in den Alltag zurückkehren. Zu groß sind die Einschränkungen der körperlichen und / oder organischen Fähigkeiten. Hier bietet sich die Anschlussheilbehandlung als intensive und schnell umsetzbare medizinische Rehabilitation an. Sie wird bereits während des Krankenhausaufenthalts beantragt und im Anschluss an die Entlassung zeitnah durchgeführt.

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Was ist eine AHB?

AHB ist die Abkürzung für Anschlussheilbehandlung, alternativ sind die Bezeichnungen Anschlussrehabilitation oder Anschluss-Reha geläufig. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine medizinische Rehabilitation, die ausschließlich bei bestimmten Erkrankungen angeboten wird und sowohl ganztägig ambulant als auch stationär durchgeführt werden kann. Die AHB findet mit wenigen Ausnahmen spätestens 14 Tage nach einem stationären Krankenhausaufenthalt statt und dauert drei Wochen mit Option auf Verlängerung. Das Ziel der Therapie ist die Wiederherstellung beeinträchtigter oder verlorener körperlicher Fähigkeiten. Damit wird zugleich die Teilhabe am Berufsleben gefördert und unterstützt.

Kostenträger: Wer zahlt die Reha nach OP bzw. Krankenhausaufenthalt?

Für Patienten, die eine Anschlussrehabilitation in Anspruch nehmen möchten, kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Krankenkasse
  • Beihilfestelle

Für die meisten Erwerbstätigen ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Alternativ werden die Reha-Kosten häufig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gleiches gilt für die Anschlussheilbehandlung für Rentner, die ebenfalls meist von der Krankenversicherung gezahlt wird. Eine Anschlussheilbehandlung für Pensionäre, Beamte und sonstige gleichgestellte Personen muss hingegen von der zuständigen Beihilfestelle genehmigt werden, damit die Rehabilitanden eine finanzielle Unterstützung bei den Reha-Kosten erhalten.

Gespräch, Diagnostik mit Arzt

Voraussetzungen: Wer erhält eine Anschlussheilbehandlung?

Die AHB ist auch als „Reha nach Krankenhaus“ oder „Reha nach OP“ bekannt und kommt entsprechend ausschließlich für Patienten in Frage, die zuvor einen stationären Aufenthalt in einer Klinik durchlaufen haben. Je nachdem, bei welchem Kostenträger die Rehabilitation beantragt wird, gelten weitere Voraussetzungen. Diese beziehen sich unter anderem auf die zugrundeliegende Erkrankung:

Indikationen der Deutschen Rentenversicherung

  • Gefäßerkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • entzündlich-rheumatische Krankheiten
  • konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen
  • gastroenterologische Erkrankungen einschließlich Operationen an Verdauungsorganen
  • endokrine Krankheiten (Diabetes mellitus)
  • Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich operativer Eingriffe

  • nephrologische Erkrankungen
  • urologische Leiden
  • neurologische Krankheiten einschließlich Operationen an Gehirn, Rückenmark und peripheren Nerven
  • onkologische Krankheiten
  • gynäkologische Krankheiten
  • Organ-Transplantationen und Organ-Unterstützungssysteme

Indikationen der Krankenkasse

  • Geriatrie
  • Kardiologie
  • muskuloskelettale Erkrankungen
  • Neurologie
  • sonstige

Spardose

Versicherungsrechtliche Bedingungen

Neben den medizinischen Anforderungen gelten – je nach Kostenträger – weitere Zugangsvoraussetzungen in Form von versicherungsrechtlichen Bedingungen. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Patient in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge gezahlt haben muss, damit die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger für die Anschluss-Reha tätig werden kann. Diese und weitere zusätzlichen Bedingungen sollten bereits bei der Antragstellung beachtet werden. Anderenfalls kann der Antrag auf Anschlussheilbehandlung abgelehnt werden.

Pflegerin zeigt Patientin ein Gerät zum trainieren

Nutzen Sie Ihr
Wunsch- und Wahlrecht

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Persönliche Voraussetzungen

Um an der AHB-Reha teilnehmen zu können, müssen Antragsteller nicht nur eine der obig gelisteten Erkrankungen vorweisen und die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllen. Zusätzlich schreibt beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung die folgenden persönlichen Voraussetzungen vor:

  • Patient muss eine Reha-Motivation mitbringen
  • Belastbarkeit für Reha-Maßnahmen muss gegeben sein
  • keine kontraindizierten Begleiterkrankungen
  • Akutphase der Behandlung muss abgeschlossen sein
  • Patient muss in der Lage sein, selbstständig zu essen, sich zu waschen und sich zu bewegen

Häufig gestellte Fragen zur Anschlussheilbehandlung

Durchführung: Anschlussheilbehandlung ganztägig ambulant oder stationär durchführen?

Wer in der Nähe einer entsprechenden Klinik oder eines Reha-Zentrums lebt, ausreichend mobil ist und sich zuhause allein versorgen kann, profitiert von den Möglichkeiten einer ambulanten Anschlussheilbehandlung. Hier kann die ganztägig ambulante Reha in der jeweiligen Einrichtung erfolgen, während der Patient die Abende sowie die Wochenenden zuhause verbringt.

Eine stationäre Anschlussheilbehandlung ist immer dann notwendig, wenn die Patienten nicht mobil oder selbstständig genug sind, um eine Rehabilitation ganztägig ambulant durchzuführen. Auch wenn die in Frage kommende Klinik zu weit entfernt ist, um eine tägliche Anreise sicherzustellen, ist die stationäre Reha die bessere Wahl. Gleiches gilt für Rehabilitanden, die in einer fremden Umgebung besser abschalten und sich auf die Behandlung konzentrieren können.

Wunsch- und Wahlrecht: Besteht ein Mitspracherecht bei der Wahl der Reha-Klinik?

Bereits beim Ausfüllen des Antrags auf eine AHB können Patienten von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Wunschklinik auf einem gesonderten Beiblatt nennen und begründen. Da der Antrag gemeinsam mit den Mitarbeitern des Sozialdienstes gestellt wird, ist es sinnvoll, diese frühzeitig auf die gewünschte Einrichtung anzusprechen und um ihre Mithilfe zu bitten. Im Idealfall steuert der Arzt eine medizinische Begründung für den Aufenthalt in der gewählten Reha-Einrichtung hinzu. Dies erhöht die Chancen eines positiven Bescheids. Auch persönliche Gründe können im Antrag dargelegt werden. Sie sind den medizinischen zwar untergeordnet, können im Zweifelsfall aber zusätzlich eine günstige Entscheidung bewirken.

Klinik Eichholz Außenansicht

Unser Therapie- und Leistungsangebot

Am Anfang jeder Rehabilitation steht eine umfassende Rehabilitationsdiagnostik. Sie ist der Ausgangspunkt für die Erstellung des Therapieplans, den wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Nach der Reha können Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Physikalische Therapie auf Wunsch gerne ambulant bei uns fortsetzen.

Ärztliche Betreuung

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Arzt erklärt den Aufbau der Wirbel

Medizinische Trainingstherapie (MTT)

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Patient lernt laufen am Barren

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Physikalische Therapie

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