Reha für Rentner, wer zahlt?
Während der Anspruch auf Reha als Rentner gleichbleibt, ändert sich mit dem Eintritt in die Rente der Kostenträger. Gesetzlich versicherte Erwerbstätige beantragen ihre medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Ist die Rente bereits angetreten, ist dieser Kostenträger nur noch dann für die Antragsbewilligung bzw. Kostenübernahme zuständig, wenn es sich um eine onkologische Reha oder eine sogenannte Kinder-Reha handelt. Letztgenannte wird als Reha für Rentner übernommen, wenn das betreffende Kind im Haushalt des Antragstellers lebt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In allen anderen Fällen übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse die Kosten für die Reha für Rentner.
Anders als die gesetzliche Krankenkasse ist die private Krankenversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für Rehabilitationsleistungen oder Kuren zu übernehmen und prüft zunächst, ob ein anderer Sozialversicherungsträger einspringen kann. Das bedeutet, dass Sie normalerweise nur als Vollversicherter oder aufgrund integrierter Zusatzleistungen mit einer Kostenübernahme durch die PKV rechnen können. Privatversicherte sollten daher vor einer geplanten Rehabilitation die Kosten mit ihrer Versicherung klären. Gute Chancen bestehen, wenn es sich um eine sogenannte Genesungskur handelt, d. h. eine Reha nach einem mindestens 10 tägigen Krankenhausaufenthalt. Das Ziel der Maßnahme ist dabei die Festigung und Stabilisierung des OP-Erfolgs. Wird die Rehabilitation genehmigt, schließen Sie als Privatversicherter den Aufnahmevertrag direkt mit der Rehaklinik ab und bezahlen für die erbrachten Leistungen zunächst selbst, bevor Sie das Geld von Ihrer Krankenkasse wiederbekommen.
