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19. November 2025

Medizinisch geprüfte Texte

BG-Reha

Ob Laborantin, Dachdecker oder Sekretärin – vor einem Arbeitsunfall oder einer berufsbedingten Erkrankung ist niemand gefeit. Kann der eigenen Erwerbstätigkeit aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr weiter nachgegangen werden, wird das Thema BG-Reha relevant. Die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft kümmert sich um die Rehabilitation des Betroffenen. Was bedeutet das konkret für die medizinische Rehabilitation und wo liegen die Unterschiede zum klassischen Reha-Konzept?

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Reha und Unfallversicherung: Welche Grundvoraussetzungen gelten?

In Deutschland sind alle abhängig Beschäftigten sowie viele weitere Personengruppen in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Deren Aufgabe ist es, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte gesundheitliche Gefahren oder Arbeitsunfälle zu verhindern bzw. nach deren Auftreten dafür zu sorgen, dass die berufliche Leistungsfähigkeit sowie die Gesundheit der Patienten so gut wie möglich wiederhergestellt werden. Hierfür übernimmt sie je nach individueller Lage des Betroffenen die medizinische, berufliche und auch soziale Rehabilitation. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen kommen zum Beispiel die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) oder die Unfallkassen zum Einsatz. Neben der Rehabilitation durch geeignete ambulante oder stationäre Reha-Maßnahmen gehören auch Ausgleichszahlungen zu den Aufgaben des Unfallversicherungsträgers.

BG-Reha: Wann greift die Reha über die Berufsgenossenschaft?

Wer in einer Berufsgenossenschaft versichert ist und einen Arbeits- oder sogenannten Wegeunfall erlitten hat oder von einer Berufskrankheit betroffen ist, dem steht eine BG-Reha zu. Damit der Versicherungsschutz greift, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So existieren bestimmte Kriterien, die einen Arbeits- oder Wegeunfall exakt definieren. Zudem ist das Vorgehen nach dem Arbeitsunfall genau festgelegt. Um eine BG-Reha beantragen zu können, muss zum Beispiel ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Die Meldung des Arbeitsunfalls an die Versicherung muss der Patient nicht selbst übernehmen – das erledigt das Unternehmen, bei dem der Angestellte beschäftigt ist. Alle weiterführenden Maßnahmen in Bezug auf eine eventuell notwendige Rehabilitation inklusive eines stationären Aufenthaltes in einer Klinik oder ambulant durchgeführter Maßnahmen werden von der BG in die Wege geleitet.

Reha über Berufsgenossenschaft: Wo liegen die Unterschiede in der Behandlung?

Wer eine BG-Reha bewilligt bekommt, kann sich die Klinik, in welcher die Rehabilitation durchgeführt wird, normalerweise nicht selbst aussuchen. Das liegt daran, dass die Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation einige Besonderheiten in Form von speziellen BG-Verfahren aufweist. Hierfür hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) einige Kriterien zusammengestellt, die von der jeweiligen Klinik erfüllt werden müssen. Diese betreffen unter anderem die Qualifikation der behandelnden Ärzte und Therapeuten, die angebotenen Leistungen im Rahmen der Behandlung und die Ausstattung der Räumlichkeiten der Klinik. Das Ziel ist es stets, die Rückkehr in den Beruf und die Gesundheit des Patienten zu fördern bzw. wiederherzustellen. Hierfür werden im betreffenden Reha-Zentrum besonders häufig und abhängig vom jeweiligen Krankheitsbild folgende Therapien und Leistungen in Anspruch genommen:

Im Interesse einer sozialen Wiedereingliederung wird überdies häufig auch der Sozialdienst der Reha-Klinik zu Rate gezogen. Dieser unterstützt bei der beruflichen Wiedereingliederung, der Vermittlung einer häuslichen Versorgung sowie vielen weiteren Themen.

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Unterschiedliche BG-Heilverfahren

Abhängig vom Krankheitsbild kommen bei einem BG-Verfahren unterschiedliche Reha-Methoden in Frage. Zu den häufigsten Verfahren der Berufsgenossenschaft zählen die

  • Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

  • Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR).

Meist werden alle Verfahren der berufsgenossenschaftlichen Reha in einem sogenannten Durchgangsarztverfahren – d. h. durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) verordnet, der von den Landesverbänden der Unfallversicherung aufgrund seiner unfallmedizinischen Ausbildung an BG-Verfahren beteiligt wird.

Nach der Berufsgenossenschafts-Reha: Wie läuft die Wiedereingliederung ab?

Wenn Arbeitnehmer durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall aus der Bahn geworfen werden, ist ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit für den Genesungsprozess wichtig. Während die Patienten sich in einer von der BG zugelassenen Klinik oder sich bei einer ambulanten Therapie von ihren schweren Verletzungen erholen, sorgt die Berufsgenossenschaft dafür, dass der bisherige Arbeitsplatz für die Patienten freigehalten wird. Ist eine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht möglich, unterstützt die BG den Betroffenen bei Maßnahmen, die eine anderweitige berufliche Teilhabe ermöglichen: Von Umschulungen und Weiterbildungen bis hin zum Umbau eines Arbeitsplatzes. Ähnliche Maßnahmen und Beratungsleistungen werden nach der stationären Rehabilitation ebenfalls mit Blick auf die soziale Wiedereingliederung durchgeführt.

Unser Therapie- und Leistungsangebot

Am Anfang jeder Rehabilitation steht eine umfassende Rehabilitationsdiagnostik. Sie ist der Ausgangspunkt für die Erstellung des Therapieplans, den wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Nach der Reha können Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Physikalische Therapie auf Wunsch gerne ambulant bei uns fortsetzen.

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