Teilhaberecht: Was bedeutet Reha vor Rente?
Beim Thema Reha und Recht geht es vor allem um Aspekte wie Teilhabe, wirtschaftliche Sicherung sowie Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, hat für den Fall, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, einen Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Je nachdem, wie stark die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen eingeschränkt ist, kann diese als volle oder teilweise Rente ausgezahlt werden. Vorab wird allerdings stets geprüft, ob die Möglichkeit besteht, die Arbeitsfähigkeit des Patienten durch eine medizinische Rehabilitation wiederherzustellen oder zumindest zu verbessern. Alternativ kann eine berufliche Rehabilitation vorgeschrieben werden, die eine berufliche Neuorientierung zum Ziel hat. Dieses Prinzip wird auch als „Reha vor Rente“ bezeichnet.
