Wie berechnet sich das Krankengeld?
Die Höhe des Reha-Krankengeldes hängt vom regelmäßigen Einkommen des Arbeitnehmers ab. Im Allgemeinen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei der Berechnung des Krankengeldes bei Kur oder Reha werden ebenfalls einmalige Zahlungen, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 105,88 Euro pro Tag (Stand 2019) und wird jährlich neu angepasst. Bei einem Bezug des Entgelts über einen Jahreswechsel ist der letzte Tag des Bemessungszeitraums maßgeblich. In diesem Fall gilt also die Beitragsbemessungsgrenze des neuen Jahres. Besteht während der Reha Anspruch auf Krankengeld, bleibt die Höhe des Krankengelds gleich. Während des Bezugs von Krankengeld ist der Empfänger bei seiner Krankenkasse beitragsfrei krankenversichert. Vom Krankengeld sind jedoch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.