Wie lange muss eine Zuzahlung bei Reha geleistet werden?
Die Dauer der Reha-Zuzahlung lässt sich nicht separat betrachten, sondern hängt vom Kostenträger und der Art der Reha-Leistung ab. So ist der Eigenbeitrag für stationäre Leistungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen im selben Kalenderjahr auf 28 Tage und bei der Rentenversicherung auf 42 Tage beschränkt, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr.
Daneben spielen die bisher geleisteten Zuzahlungen eine Rolle. Geht den medizinischen Rehabilitationsleistungen beispielsweise eine längere Krankenhausbehandlung voraus, wird diese auf die Zuzahlung zur Reha angerechnet. So müssen nach einer 14-tägigen Akutbehandlung bei einer Reha über die Krankenkasse lediglich 14 Tage zugezahlt werden, bis die maximale Zuzahlungshöhe erreicht ist. Bei welchem Kostenträger die Zuzahlung entrichtet wurde, ist dabei unerheblich; die Zahlungen werden miteinander verrechnet.




