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24. November 2025

Medizinisch geprüfte Texte

Reha-Antrag

Wenn Ihr Arzt eine stationäre oder eine ambulante Reha befürwortet und die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, können Sie einen Reha-Antrag stellen. Wir erläutern Ihnen die Schritte der Antragstellung und beantworten die am häufigsten gestellten Fragen.

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Icon Reha

Wer kann einen Reha-Antrag stellen?

Grundsätzlich kann jeder Mensch eine medizinische Reha beantragen, unabhängig davon, ob er arbeitet, in Rente ist oder beispielsweise zu Hause Angehörige pflegt. Folgende Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:

  • Die Reha ist medizinisch notwendig.
  • Sie sind körperlich und psychisch in der Lage, daran teilzunehmen (Rehabilitationsfähigkeit).
  • Die Maßnahme hilft voraussichtlich dabei, Ihre Gesundheit zu verbessern bzw. Ihre Teilhabe am Alltag zu sichern.

 

Beratungsgespräch mit freudlicher Ärztin

An wen ist der Reha-Antrag zu richten?

Patienten, die eine medizinische Rehabilitation benötigen, müssen die Reha schriftlich beim zuständigen Kostenträger beantragen. Das kann entweder die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenkasse oder im Falle eines Arbeitsunfalls die Berufsgenossenschaft sein.

Wie kann man einen Reha-Antrag stellen?

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Stellen eines Antrags für eine ambulante oder eine stationäre Rehabilitation.

Gespräch, Diagnostik mit Arzt

Reha-Antrag ausfüllen: Tipps von Beratungsinstitutionen

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags benötigen, wenden Sie sich an geschulte Berater, z. B. Berater der Rentenversicherung oder Krankenkasse bzw. an den Sozialdienst des Krankenhauses, falls Sie sich dort aktuell in Behandlung befinden.

 

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht beim Reha-Antrag?

Sie dürfen sich die Reha-Klinik, in der Sie behandelt werden möchten, selbst aussuchen, unabhängig davon, ob die Kosten von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung getragen werden. Geben Sie Ihre Wunschklinik direkt im Antrag an und begründen Sie kurz, warum diese Klinik geeignet ist (z. B. Nähe zum Wohnort, spezielles Therapiekonzept). Wenn medizinisch nichts dagegen spricht, muss der Kostenträger Ihrem Wunsch grundsätzlich folgen. Das Wunsch- und Wahlrecht Reha leitet sich aus § 9 SGB IX ab.

Pflegerin zeigt Patientin ein Gerät zum trainieren

Nutzen Sie Ihr
Wunsch- und Wahlrecht

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FAQ – Häufige Fragen zum Reha-Antrag

Unser Therapie- und Leistungsangebot

Am Anfang jeder Rehabilitation steht eine umfassende Rehabilitationsdiagnostik. Sie ist der Ausgangspunkt für die Erstellung des Therapieplans, den wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Nach der Reha können Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Physikalische Therapie auf Wunsch gerne ambulant bei uns fortsetzen.

Ärztliche Betreuung

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Diagnostik

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Ergotherapie

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Ergotherapie

Ernährungstherapie

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Gesundes, leckeres Essen

Gesundheitsbildung

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Arzt erklärt den Aufbau der Wirbel

Medizinische Trainingstherapie (MTT)

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Patient lernt laufen am Barren

Pflege

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Pflegerin spricht und kümmert sich um Patientin

Physikalische Therapie

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Physikalische Therapie

Physiotherapie

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schulter dehnen

Psychologischer Dienst

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Gespräch, Diagnostik mit Arzt

Sozialdienst

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Sporttherapie

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Therapeutin unterstützt Patientin beim Arm Training

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