Reha nach Arbeitsunfall
Im Jahr 2021 kam es deutschlandweit zu 977.070 meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen1. Wer einen solchen Unfall erleidet (oder von einer Berufskrankheit betroffen ist), hat in vielen Fällen Anspruch auf eine Reha nach Arbeitsunfall, die auch als BG-Reha bekannt ist. Hier springen die gewerblichen Berufsgenossenschaften oder die Unfallkassen als Kostenträger ein. Das Vorgehen bei einer Rehabilitation nach Arbeitsunfall unterscheidet sich von der medizinischen Reha auf Antrag sowie der Anschlussheilbehandlung. Nachfolgend werden alle wichtigen Informationen rund um die ambulante oder stationäre Reha nach Arbeitsunfall dargestellt.
Reha nach Arbeitsunfall in Kürze
- Indikationen: Unfälle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Behandlungen: Physiotherapie, Ergotherapie, Physikalische Therapie, Sporttherapie, psycho-soziale Beratung, Medizinische Trainingstherapie (MTT)
- Durchführung: stationär oder teilstationär (ganztägig ambulant)
- Ziele: Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Vermeidung von Folgeerkrankungen, Verhinderung von Pflegebedürftigkeit
- Dauer: variabel, BGSW maximal 4 Wochen
- Kostenträger: Berufsgenossenschaften, Unfallkassen
Was ist eine Reha nach Arbeitsunfall?
Bei einer Reha nach Arbeitsunfall handelt es sich um eine medizinisch-therapeutische Maßnahme, welche die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sichern soll. Sie wird nicht selbstständig beantragt, sondern von dem jeweils zuständigen Träger der Unfallversicherung ausgestellt. Vielfach wird die ambulante oder stationäre Reha nach einem Arbeitsunfall als BGSW – Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung verordnet und findet dann wie eine Anschlussheilbehandlung direkt nach dem Aufenthalt in der Akutklinik statt.
Warum ist eine Reha nach einem Arbeitsunfall sinnvoll?
Arbeitsunfälle gehen oft mit sogenannten muskuloskelettalen Verletzungen einher. Damit sind Schäden am Haltungs- und Bewegungsapparat gemeint. Statistisch gesehen, betreffen Arbeitsunfälle besonders häufig die Extremitäten. Doch auch Verletzungen an Kopf, Hals und Wirbelsäule sind nicht selten2. Sie können mit langanhaltenden schweren Beeinträchtigungen wie Schmerzen oder Funktionseinschränkungen einhergehen. Teilweise sind die Beschwerden so stark, dass die Betroffenen nicht mehr am Arbeitsleben teilhaben können.
Eine Reha nach Arbeitsunfall unterstützt dabei, derartige Folgen abzuwenden. Indem die Patienten nach der Versorgung in der Akutklinik gezielt mit medizinischen und therapeutischen Maßnahmen betreut werden, kann es gelingen, die Folgeschäden der Verletzung zu minimieren und so die Rückkehr in ein selbstständiges Leben sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft zu sichern.
Wann sollte eine Reha nach einem Arbeitsunfall durchgeführt werden?
Wann eine Reha nach BG-Unfall durchgeführt wird, bestimmt stets die individuelle Ausgangslage. Vielfach wird die Rehabilitation als Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) durchgeführt. In diesem Fall wird die Leistung normalerweise unmittelbar nach der Akutbehandlung in der Klinik erbracht. Alternativ stehen die Komplexe stationäre Rehabilitation (KSR), die Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) oder die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) zur Auswahl.
Normalerweise ist es sinnvoll, die Rehabilitation so früh wie möglich nach dem Unfall zu beginnen. Die Details besprechen Versicherte immer gemeinsam mit ihrem behandelnden D-Arzt sowie dem jeweils zuständigen Versicherungsträger.
Was ist das Ziel einer Reha nach einem Arbeitsunfall?
Das erklärte Ziel sämtlicher Reha-Maßnahmen nach einem Arbeitsunfall ist die Wiederherstellung bzw. Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben sowie an der Gemeinschaft. Parallel dazu sollen Pflegebedürftigkeit und Rente vermieden werden. Wie diese Ziele im Detail ausgestaltet werden, hängt vom jeweiligen Unfallgeschehen und dem Patienten ab. Im Idealfall wird durch die Reha-Maßnahme eine vollständige Genesung erreicht.
Ist dies nicht möglich, so hat die Behandlung zumindest eine signifikante Verbesserung des Gesundheitszustands sowie die Vermeidung von Folgeerkrankungen zum Ziel.
Welche Therapien werden bei einer Reha nach einem Arbeitsunfall durchgeführt?
Das Gesamtpaket der Leistungen, zu denen die Versicherungsträger verpflichtet sind, ist groß. Die Wahl der passenden Therapien sowie der medizinischen Behandlung erfolgt stets in Abstimmung mit dem konkreten Krankheits- oder Verletzungsbild sowie den individuellen Voraussetzungen des Patienten. Folgende therapeutische Verfahren kommen bei der Rehabilitation nach einem Unfall häufig zur Anwendung:
- Ergotherapie
- Medizinische Trainingstherapie (MTT)
- Physikalische Therapie
- Physiotherapie
- Psycho-soziale Beratung
- Sporttherapie
Insbesondere die psycho-soziale Beratung ist für viele Versicherte eine wichtige Leistung, da ein schwerer Unfall (oder auch eine Berufskrankheit) zu schwerwiegenden psychischen und sozialen Belastungen und Ängsten führen kann.
Wer trägt die Kosten für eine solche Reha?
Die Kosten für eine Rehabilitation nach Arbeitsunfall sind normalerweise über die gesetzliche Unfallversicherung bzw. deren Träger, die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, abgedeckt. Das gilt jedoch nur für diejenigen Betroffenen, die tatsächlich bei einem dieser Träger versichert sind. Das betrifft Arbeitnehmer (auch Auszubildende), Kinder, Schüler und Studierende, häusliche Pflegepersonen sowie viele ehrenamtlich tätige Personen. In einigen Fällen sind auch Selbstständige automatisch versichert. Alternativ haben sie die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dann übernimmt im Falle einer anerkannten Berufskrankheit oder einer Verletzung im Rahmen eines Arbeitsunfalls die Unfallversicherung die Rehabilitationskosten.
Wie beantragt man eine Reha nach einem Arbeitsunfall?
Um die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene nach einer Verletzung bei einem D-Arzt (Durchgangsarzt) vorstellig werden. Hierbei handelt es sich um einen speziell ausgebildeten Facharzt, der alle wichtigen Informationen für den Reha-Antrag zusammenstellt. Betroffene müssen – anders als bei einer MRA/HV oder einer AHB – keinen eigenständigen Antrag stellen. Auch die Meldung an die Unfallversicherung müssen sie nicht selbst durchführen, da dies normalerweise der Arbeitgeber übernimmt. Bei Selbstständigen, die freiwillig versichert sind, sieht die Situation etwas anders aus. Hier sollten Betroffene sich unmittelbar nach dem Unfallereignis an ihre Unfallversicherung wenden.
Woran erkennt man eine gute Reha für Arbeitsunfälle?
Eine gute Reha für Arbeitsunfälle bzw. eine gute Rehaklinik für Arbeitsunfälle erkennt man daran, dass sie über die entsprechende BG-Zulassung verfügt. Nur dann kann sie BG-Heilverfahren wie die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung BGSW oder die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) anbieten. Voraussetzung hierfür ist ein modernes, ganzheitliches Behandlungskonzept nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen.
Die Rehabilitation legt zumeist einen Schwerpunkt auf die physiotherapeutische Behandlung – von Krankengymnastik über manuelle Therapie bis hin zu CMD-Behandlungen bei Craniomandibulärer Dysfunktion. Sämtliche Therapeuten der Klinik sollten unter der ständigen Leitung eines Arztes arbeiten. Ein individueller Therapieplan sowie weitreichende Angebote rund um die psycho-soziale Betreuung runden eine gute Reha für Arbeitsunfälle ab.
Quellenliste
1 DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung „Arbeits- und Wegeunfallgeschehen“, https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jsp (Datum des Zugriffs: 07.03.2023)
2 DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung „Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2020“, Hrsg. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Referat Statistik, Berlin, September 2021, S. 52, https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4271 (Datum des Zugriffs: 07.03.2023)