Welche Voraussetzungen für die Anerkennung einer Reha für Beamte müssen erfüllt werden?
Um für eine medizinische Reha Beihilfe zu erhalten, ist eine Genehmigung durch die Festsetzungsstelle notwendig. Beim Bund sowie in den meisten Bundesländern ist dafür ein entsprechendes Gutachten von Amtsarzt oder Vertrauensarzt vorzulegen.
Außerdem sind für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die ambulante Behandlung durch einen Arzt und eine Anwendung von Heilmitteln am Wohnort des Beamten genügen nicht, um die Reha-Ziele zu erlangen.
- Eine ambulante Rehabilitation kann keinen gleichwertigen Behandlungserfolg erzielen.
- Innerhalb des aktuellen Jahres und der vorherigen drei Kalenderjahre wurde keine beihilfefähige Reha durchgeführt. Es sei denn, eine Reha-Behandlung ist aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens medizinisch notwendig.
- Die Rehabilitation darf ausschließlich in einer beihilfefähigen Einrichtung erfolgen, die einen Versorgungsvertrag nach §111, Absatz 2 Satz 1 SGB V geschlossen hat.
Die obigen Kriterien beziehen sich auf die Antragstellung von Bundesbeamten. Je nach Regelung auf Länderebene kann es in einzelnen Punkten Abweichungen geben. Das gilt insbesondere für die zeitlichen Abstände zwischen den stationären Reha-Maßnahmen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Rehabilitation über die aktuellen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.
