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Rehabilitationsverfahren

Rehabilitation in der Klinik Eichholz in Bad Waldliesborn, Lippstadt

Die Klinik Eichholz ist nach § 111 SGB V zugelassen und arbeitet mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen. Außerdem sind wir Partner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ebenfalls sind die Aufnahme von beihilfeberechtigten Patienten sowie die Behandlung von Selbstzahlern mit und ohne Chefarztbehandlung möglich. Neben der stationären ist ebenfalls eine kardiologische ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahme in Form einer Anschlussheilbehandlung oder eines Heilverfahrens bei allen Kostenträgern (bei entsprechender Kostenzusage) in unserer Klinik möglich.

Das oberste Ziel einer jeden Rehabilitation ist es, dass Sie selbst Ihren Alltag wieder möglichst beschwerdefrei meistern können. Um diesem Ziel zu dienen, bieten wir in unserer Klinik Eichholz unterschiedliche Rehabilitationsverfahren an.

Die Rehabilitationsverfahren unserer Klinik Eichholz auf einen Blick:

 Anschlussheilbehandlungen & Anschlussrehabilitationen

Anschlussheilbehandlung in der Rehaklinik EichholzDie Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) leitet Ihr Arzt des Akutkrankenhauses ein, in dem Sie als Patient stationär behandelt bzw. operiert wurden. Für die AHB und AR in unserer Klinik, müssen medizinische und sozialrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, über die das Krankenhaus (z. B. der Sozialdienst) oder unsere Patientenaufnahme gerne Auskunft erteilen.

Bei einer Anschlussheilbehandlung kommen Sie direkt nach Ihrem Krankenhausaufenthalt oder bis spätestens 14 Tage nach Entlassung zu uns. Grundsätzlich bieten wir die Anschlussheilbehandlung stationär und in der Kardiologie auch ganztägig ambulant (werktags) an. Der Tagesablauf für Behandlung und Betreuung sind identisch mit der stationären Anschlussheilbehandlung. Sie als Patient übernachten jedoch nicht in der Klinik Eichholz.

 

 Medizinische Reha auf Antrag, Heilverfahren

Den Antrag auf die Medizinische Reha / Heilverfahren (MRA/HV) muss ein Arzt (z. B. Ihr Hausarzt) im Vorfeld befürworten und stellen. Von Ihnen wird die Maßnahme beim zuständigen Träger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkasse) beantragt und kann erst nach Vorliegen der Genehmigung angetreten werden. Bei Berufskrankheiten wird das HV ggf. von den Berufsgenossenschaften getragen.

Ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen (nur kardiologisch) für Kranken- und Rentenversicherungspatienten sind in den Aufnahmebedingungen, Behandlungen und Betreuung identisch mit den stationären HV. Die Patienten übernachten jedoch zuhause.

 

 Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ermöglicht die stationäre Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase u. a. bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen. Eingeleitet wird diese Maßnahme vom sogenannten Durchgangsarzt im Akutkrankenhaus.

Dabei wird eine intensive physiotherapeutische/krankengymnastische Behandlung unter ständiger ärztlicher Leitung mit weiteren Behandlungselementen, insbesondere muskuläres Aufbautraining sowie Ergotherapie kombiniert.

Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationskliniken an der BGSW für Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Voraussetzungen zur Teilnahme sind spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen. Hierzu zählt die Klinik Eichholz in Lippstadt.

(Quelle: DGUV)

 

Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

Die Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) ist eine Reha-Maßnahme für erwerbstätige orthopädische Patienten mit besonderer beruflicher Problemlage. Sie wird von den Betroffenen im Rahmen einer orthopädischen Reha beantragt. Im Anschluss überprüft die DRV anhand bestimmter Screening-Verfahren, ob die Voraussetzungen für eine MBOR gegeben sind.

Die Maßnahme selbst umfasst mit dem Basisangebot, dem Kernangebot und dem spezifischen Angebot drei verschiedene Stufen, von denen die Klinik Eichholz die ersten beiden Stufen anbietet. Diese beinhalten sowohl die Bereiche Ergotherapie und Sozialberatung als auch eine psychosomatische Beratung und therapeutische Leistungen zur Behandlung von Funktions- und Bewegungseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Dabei kommt dem ergotherapeutischen Angebot unserer Einrichtung eine besondere Bedeutung zu, da hier in einem sogenannten Work-Park die speziellen beruflichen Anforderungen möglichst detailliert nachgestellt und die individuellen Leistungen des Rehabilitanden zweimal durch einen ELA-Test (Einschätzung körperlicher Leistungsfähigkeiten bei arbeitsbezogenen Aktivitäten) überprüft werden.

 

 Intensivierte Rehabilitationsnachsorge

IRENA in der Rehaklinik Eichholz

Die Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA) ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung und für alle Indikationen geeignet. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung vom Ärzteteam der Klinik Eichholz zum Ende des Aufenthaltes empfohlen werden. Sie haben Ihre vorangegangene Rehabilitation nicht in der Klinik Eichholz durchgeführt? Kein Problem, Sie können Ihre IRENA-Maßnahme selbstverständlich auch ohne vorherige Reha in unser Klinik wohnortnah absolvieren.

Die indikationsspezifischen Therapien werden in der Regel als Gruppenleistungen in unserer, von der Deutschen Rentenversicherung zugelassenen, Klinik Eichholz angeboten. Medizinisch sinnvoll für Sie ist es, die IRENA möglichst zeitnah zu beginnen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitationsende.

Die maximale Anzahl von 24 Terminen kann individuell von Ihnen bei uns im Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. Danach erlischt die gegebene Kostenzusage. Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen, in der die „IRENA“ durchgeführt werden kann, werden ebenfalls durch das Ärzteteam der Klinik Eichholz empfohlen. Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) durchgeführt. Eine Zuzahlung ist von Ihnen nicht zu leisten.

Sobald die IRENA eingeleitet ist, kontaktieren Sie bitte unser Chefarztsekretariat zur Terminabsprache.
Telefonisch sind wir unter der folgenden Telefonnummer erreichbar: 02941 800-1344

 

Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge

Die Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (T-RENA) ist ebenfalls ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung und im Anschluss an eine orthopädische Rehabilitation möglich, wenn die Voraussetzungen für eine IRENA nicht erfüllt werden und eine multimodale Therapie nicht nötig ist.

Das gerätegestützte Training in der Gruppe wird selbstverständlich auch in unserer, von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten, Klinik Eichholz angeboten. Die Einleitung der T-RENA erfolgt, wie auch bei der IRENA, mittels Verordnung durch den Arzt der Reha-Einrichtung und muss innerhalb von 4 Wochen (spätestens 6 Wochen) nach Beendigung der ambulanten oder stationären Rehabilitation begonnen werden. In insgesamt 26 Behandlungseinheiten zu je 60 Minuten an 1-2 Tagen in der Woche verbessern Sie Ihre Beweglichkeit, Koordination, Kraft- und Ausdauer und reduzieren Ihre Schmerzen. Eine Verlängerung um weitere 26 Behandlungseinheiten ist möglich, wenn Sie die ersten 26 Einheiten innerhalb von 4 Monaten durchgeführt haben. Die T-RENA ist für Sie zuzahlungsfrei, es entstehen keine weiteren Kosten.

Sobald die T-RENA eingeleitet ist, kontaktieren Sie bitte unsere ambulante Terminplanung zur Terminabsprache.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: 02941 800-1250

 Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Mit der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische Versorgung sicher. Das Gesundheitszentrum Bad Waldliesborn erfüllt sowohl die hohen personellen sowie infrastrukturellen und apparativen Voraussetzungen, damit spezielle Verletzungen und Berufskrankheiten behandelt werden können.

Bei der EAP werden die Behandlungsmaßnahmen der Standardtherapie um die Medizinische Trainingstherapie ergänzt und in Kombination mit speziell auf Ihren Einzelfall abgestimmten Maßnahmen angewandt. Die EAP dient insbesondere der Funktionswiederherstellung oder der Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten.

Sollte eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie bei Ihnen erforderlich sein, handelt es sich um eine Kombination aus folgenden Behandlungsfeldern:

  • Physiotherapie / Krankengymnastik
  • MedizinischeTrainingstherapie
  • Elektrotherapie
  • Hydrotherapie
  • Mechanotherapie (z. B. Manuelle Lymphdrainage und Massage)

Diese verschiedenen Behandlungselemente werden isoliert oder gegebenenfalls kombiniert eingesetzt.

Sie haben eine Verordnung zur Erweiterten Ambulanten Physiotherapie von einem Durchgangsarzt des Akutkrankenhauses, Ihres Hausarztes oder Handchirurgen erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere ambulante Terminplanung für detaillierte Informationen und zur Terminabsprache.

Sie erreichen uns telefonisch unter: 02941 800-1250

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Häufig gestellte Fragen rund um die Rehabilitation, wie z.B. "Wie und wo beantrage ich eine Reha?", "Wer übernimmt die Kosten einer Reha?", "Welche Rehabilitationsverfahren gibt es?", beantworten wir auch in unserem Reha-Wiki.



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