Reha für Rentner
Bestimmte Krankheiten und körperliche Leiden treten mit zunehmender Häufigkeit bei Menschen im Rentenalter auf und bringen mitunter eine große Lebensveränderung mit sich. Verschiedene Behandlungsmöglichkeiten können helfen, alterstypische Krankheiten und Beschwerden zu heilen oder zu lindern. Das Einsetzen eines Hüftgelenkimplantats oder eine Bypass-Operation sind typische Beispiele für Therapien, die vorrangig bei älteren Patienten durchgeführt werden – und zwar häufig erst, nachdem die Betroffenen in die Rente gestartet sind. Damit sie belastende Krankheiten überwinden, sich auf neue gesundheitliche Lebenssituationen einstellen oder nach einer Operation wieder vollständig genesen können, kann eine medizinische Reha notwendig werden. Doch hat man als Rentner mit einer Krankheit oder nach einer OP überhaupt Anspruch auf eine Reha? Und wer übernimmt hierfür die Kosten?
Wie sieht es mit dem Anspruch auf Reha als Rentner aus?
Mit dem Eintritt in die Erwerbsminderungs- oder Altersrente geht der grundsätzliche Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation keineswegs verloren. Auch Rentner können eine Reha beantragen. Genauso wie bei Erwerbstätigen müssen allerdings für eine Reha als Rentner einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit der jeweilige Kostenträger die Leistungen übernimmt. Dazu gehören unter anderem:
- Alle vorgeschriebenen Fristen werden eingehalten
- Alle ambulanten Möglichkeiten wurden ausgeschöpft
- Eine gesundheitliche Notwendigkeit ist gegeben
- Voraussichtliche Besserung des Gesundheitszustandes (positive Reha-Prognose)
Eine ganztägig ambulante oder stationäre Rehabilitation werden nur dann vom Kostenträger genehmigt, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Empfehlenswert ist es daher, gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse ein entsprechendes ärztliches Attest einzureichen. In diesem Gutachten sollte der behandelnde Arzt gleich mehrere Aspekte herausstellen. Zum einen sollte er den gesundheitlichen Zustand des Patienten, der eine Rehabilitation beantragen will, differenziert beschreiben und erklären, warum eine Kur aus medizinischen Gründen notwendig ist. Darüber hinaus sollte im Attest aufgezeigt werden, dass ambulante medizinische Maßnahmen vor Ort bereits umfänglich ausgeschöpft wurden oder nicht zielführend wären und dass die Behandlung in einer Reha-Einrichtung erfolgsversprechend ist. Allein das Alter oder eine bestehende Erwerbstätigkeit spielen hierzulande keine Rolle dafür, ob jemand einen Anspruch auf Reha-Maßnahmen hat oder nicht.
Reha für Rentner, wer zahlt?
Während der Anspruch auf Reha als Rentner gleichbleibt, ändert sich mit dem Eintritt in die Rente der Kostenträger. Gesetzlich versicherte Erwerbstätige beantragen ihre medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Ist die Rente bereits angetreten, ist dieser Kostenträger nur noch dann für die Antragsbewilligung bzw. Kostenübernahme zuständig, wenn es sich um eine onkologische Reha oder eine sogenannte Kinder-Reha handelt. Letztgenannte wird als Reha für Rentner übernommen, wenn das betreffende Kind im Haushalt des Antragstellers lebt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In allen anderen Fällen übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse die Kosten für die Reha für Rentner.
Anders als die gesetzliche Krankenkasse ist die private Krankenversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für Rehabilitationsleistungen oder Kuren zu übernehmen und prüft zunächst, ob ein anderer Sozialversicherungsträger einspringen kann. Das bedeutet, dass Sie normalerweise nur als Vollversicherter oder aufgrund integrierter Zusatzleistungen mit einer Kostenübernahme durch die PKV rechnen können. Privatversicherte sollten daher vor einer geplanten Rehabilitation die Kosten mit ihrer Versicherung klären. Gute Chancen bestehen, wenn es sich um eine sogenannte Genesungskur handelt, d. h. eine Reha nach einem mindestens 10 tägigen Krankenhausaufenthalt. Das Ziel der Maßnahme ist dabei die Festigung und Stabilisierung des OP-Erfolgs. Wird die Rehabilitation genehmigt, schließen Sie als Privatversicherter den Aufnahmevertrag direkt mit der Rehaklinik ab und bezahlen für die erbrachten Leistungen zunächst selbst, bevor Sie das Geld von Ihrer Krankenkasse wiederbekommen.
Was kostet eine Reha für Rentner als Selbstzahler?
Gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie die Rentenversicherung können sich im Einzelfall immer gegen die Bewilligung einer stationären Rehabilitation für Senioren bzw. Rentner entscheiden. Zwar können Sie gegen eine Ablehnung Ihres Antrags Widerspruch einreichen, jedoch werden insgesamt trotzdem rund 20 Prozent aller Anträge auf Rehabilitation nach einer Erkrankung, einer Operation oder bei chronischen Erkrankungen im Alter abgelehnt. In diesem Fall steht Ihnen die Möglichkeit offen, im Interesse Ihrer Gesundheit als Selbstzahler stationär in einer Klinik für medizinische Rehabilitation aufgenommen zu werden. Dass bedeutet, dass die Reha für Rentner nicht von einem Kostenträger, sondern von Ihnen selbst bezahlt wird. Die dafür anfallenden Kosten sind von den konkreten Reha-Maßnahmen abhängig, die Sie in Anspruch nehmen. Neben der medizinischen Leistung und Betreuung kommen Kosten für die stationäre Unterbringung und Verpflegung hinzu. Auch eventuell genutzte Begleitangebote, wie die Unterbringung einer Begleitperson, gilt es zu berücksichtigen. Wenn Sie die Rehabilitation vollständig selbst bezahlen möchten, sollten Sie folglich mit einem Tagessatz im dreistelligen Bereich rechnen. Entsprechend sinnvoll ist es, vor dem Unterzeichnen eines Aufnahmevertrags eine individuelle Kostenaufstellung anzufordern.
Reha als Rentner: Wie lange und wie oft?
Genauso wie Berufstätige haben Rentner alle vier Jahre einen Anspruch auf Reha. Ist eine vorzeitige Reha aus medizinischen Gründen notwendig, kann laut Sozialgesetzbuch V § 40 eine Ausnahme gemacht werden, die allerdings ausführlich und nachvollziehbar begründet werden muss. Grundsätzlich sollten ambulante Maßnahmen längstens für die Dauer von 20 Behandlungstagen und stationäre Behandlungen für maximal 3 Wochen erfolgen. Eine Verlängerung muss durch die Reha-Einrichtung begründet werden.