Sie möchten in unsere Rehaklinik?

Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht!

So geht's

Nutzen Sie unseren Direktkontakt

02941 800-0

Reha-Antrag Rentenversicherung

Jeden Menschen kann eine Krankheit treffen, die das Leben stark beeinträchtigt. Um wieder gesund zu werden, hilft häufig eine medizinische Rehabilitation. Unter dieser Bezeichnung führt die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen durch, die zum Ziel haben, eine bereits geminderte oder erheblich gefährdete Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, wesentlich zu verbessern oder eine Verschlechterung abzuwenden. Dadurch bleiben Versicherte länger erwerbsfähig und stehen der Rentenversicherung länger als aktiver Beitragszahler zur Verfügung. Daher gilt für Rentenversicherungen immer: Reha vor Rente. Ist eine Rehabilitation notwendig, müssen die Betroffenen bei ihrer zuständigen Rentenversicherung einen Reha-Antrag stellen. Bei uns erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Antragsstellung und zum Antragsformular.

Wohin wird der Reha-Antrag Rentenversicherung geschickt?

Versicherte können gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt oder Betriebsarzt besprechen, ob eine medizinische Rehabilitation sinnvoll und notwendig ist. Sollte eine Reha erforderlich sein, gibt es verschiedene Verfahren bei den unterschiedlichen Rentenversicherungsträgern:

  • Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen benötigen ein medizinisches Gutachten, das vom Rentenversicherungsträger oder von der Stelle, bei welcher der Antrag eingeht, in Auftrag gegeben wird.
  • Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund können auswählen, ob sie sich einer Untersuchung eines Gutachters unterziehen oder ob sie einen ärztlichen Befundbericht ihres behandelnden Arztes oder ihres Betriebsarztes erstellen lassen.
  • Die Versicherten der anderen Rentenversicherungsträger benötigen einen Befundbericht, den sie sich von ihrem Betriebsarzt oder dem verantwortlichen Arzt ausstellen lassen müssen.

Das Formular für den Reha-Antrag bei der Rentenversicherung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Rentenversicherung gesendet werden. Versicherungsämter und gesetzliche Krankenkassen nehmen die Reha-Anträge ebenfalls entgegen. Die Befundberichte müssen immer als Anlage mit dem Antrag für die Reha bei der Rentenversicherung abgegeben werden. Patienten der gesetzlichen Krankenkasse sollten sich den Antrag im Voraus von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Wo ist das Formular für den Reha Antrag bei der Rentenversicherung erhältlich?

Die Leistungen für die Rehabilitation müssen die Rehabilitanden selbst beantragen. Die Formulare dafür sind direkt bei der jeweiligen Rentenversicherung, bei den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation und bei den Beratungs- und Auskunftsstellen erhältlich. Bei der Deutschen Rentenversicherung wird zusätzlich ein online abrufbares Paket zur Verfügung gestellt, das alle notwendigen Formulare für eine medizinische Rehabilitation enthält.

Häufig werden Rehabilitationsanträge nicht vollständig ausgefüllt. Wer einen Antrag für eine Reha-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung stellen möchte, ist daher am besten beraten, wenn er den Antrag gemeinsam mit seinem Arzt oder Betriebsarzt ausfüllt. Ein zweiter, häufig auftretender Fehler ist eine falsche Adressierung. Die korrekte Anschrift der zuständigen Rentenversicherung kann auf der Renteninformation, die jeder Versicherte einmal jährlich erhält, abgelesen werden.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für den Reha-Antrag bei der Rentenversicherung?

Sobald bei der Rentenversicherung ein Antrag für eine Reha eingereicht wird, muss die Versicherung unverzüglich klären, ob sie für die Kostenübernahme verantwortlich ist. Dazu kann sie ein umfassendes sozialmedizinisches Gutachten erstellen lassen oder bei Bedarf ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben.

Für die Bearbeitung des Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gelten bestimmte gesetzliche Fristen:

Erster Kostenträger zuständig
Bei eindeutigen Anträgen besteht die Verpflichtung, innerhalb von 3 Wochen über die Leistung zu entscheiden. Wird dagegen ein Gutachten benötigt, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen, dann muss dieses von einem medizinischen Sachverständigen innerhalb von 2 Wochen erstellt werden. Nach Stellungnahme des Gutachters wird innerhalb weiterer 2 Wochen eine Entscheidung getroffen. Damit kann der Leistungsbescheid bis zu 7 Wochen auf sich warten lassen.

Erster Kostenträger nicht zuständig
Deutlich länger dauert die Antragstellung, wenn bei einer nicht zuständigen Rentenversicherung ein Reha-Antrag eingeht. In diesem Fall wird der Antrag für die medizinische Reha innerhalb von 2 Wochen an einen zweiten Kostenträger weitergeleitet, der ebenfalls 3 Wochen Zeit hat, um über die Beantragung zu entscheiden. Das heißt, der Bescheid geht maximal nach 5 Wochen beim Antragsteller ein.

Ist für den zweiten Kostenträger jedoch ein Gutachten erforderlich, muss dieses unverzüglich in Auftrag gegeben werden, sodass der medizinische Sachverständige in der vorgegebenen Frist von 2 Wochen das Gutachten erstellen kann. Danach trifft der zuständige Kostenträger innerhalb weiterer 2 Wochen eine Entscheidung. Somit kann ein Reha Antrag beim falschen Träger eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen in Anspruch nehmen.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne.

Benutzen Sie unser Rückruf-Formular. Wir rufen Sie sobald wie möglich zurück. Bei der Vielzahl der eingehenden Anfragen, bitten wir Sie um etwas Geduld.

Häufig gestellte Fragen rund um die Rehabilitation, wie z.B. "Wie und wo beantrage ich eine Reha?", "Wer übernimmt die Kosten einer Reha?", "Welche Rehabilitationsverfahren gibt es?", beantworten wir auch in unserem Reha-Wiki.



    Sie benötigen weitergehende Informationen zu unseren Angeboten? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

    Telefonischer Direktkontakt

    02941 800-0