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Stationäre Reha

Eine stationäre Reha kann notwendig sein, wenn ein Patient durch einen gesundheitlichen Schaden oder eine bestehende Krankheit seelisch, geistig oder körperlich stark beeinträchtigt ist und er dadurch dauerhaft im Alltag eingeschränkt ist. Wenn der Patient nicht ständig betreut werden muss, ist auch eine ganztägig ambulante Reha möglich.

Rehabilitative stationäre Behandlung – Definition

Die rehabilitative stationäre Behandlung ist eine komplexe, zielgerichtete Leistung, die an ein qualifiziertes Angebot gebunden ist, das sich an den Fähigkeitsstörungen oder an der Erkrankung des Patienten orientiert. Im Mittelpunkt steht dabei die diagnostische und therapeutische Arbeit an den eingeschränkten Funktionen im Alltag und Beruf des Patienten. Ebenso ist die Motivation zur aktiven Krankheitsbewältigung Gegenstand einer stationären Reha. Die Leistungen dürfen jedoch nur von Einrichtungen durchgeführt werden, mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V besteht.

Hohe Therapieintensität, Unterbringung, Verpflegung und ständige ärztliche Betreuung sind wesentliche Merkmale einer stationären Rehabilitation. Dazu gehört natürlich auch eine sozialmedizinische Betreuung mit Empfehlungen für die Zeit nach der Reha.

Rehabilitationsmaßnahmen werden zum Beispiel stationär erbracht:

  • bei orthopädischen, unfallchirurgischen, kardiologischen und neurologischen Erkrankungen, sowie Stoffwechsel-, Krebs-, Haut- oder Lungenerkrankungen.
  • um eine Behinderung, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beenden
  • wenn eine Herauslösung des Patienten aus dem familiären und beruflichen Umfeld notwendig ist

Eine vollstationäre Behandlung liegt vor, wenn sie sich zeitlich mindestens über einen Tag und die anschließende Nacht erstreckt.

Ziele der stationären Rehabilitation

Die stationäre Rehabilitation hat zum Ziel, die bestehenden Fähigkeitsstörungen zu reduzieren oder zu beseitigen, Beschwerden einer Erkrankung zu lindern, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhüten und den Patienten zur Selbsthilfe anzuleiten. Ebenso kann die Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus ein Ziel der stationären Reha sein. Gegebenenfalls werden auch Angehörige beraten.

Reha ganztägig ambulant oder stationär?

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen können entweder stationär oder ganztägig ambulant in Anspruch genommen werden. Doch wo liegen die Unterschiede und wann wird welche Maßnahme in Betracht gezogen?

Stationäre Rehabilitation

Bei der stationären Reha sind die Patienten in einer Rehabilitationseinrichtung inklusive Verpflegung und Übernachtung untergebracht. Die stationäre Unterbringung ist ein Vorteil für die Patienten, die sich völlig aus ihrem Alltag herauslösen wollen oder müssen, um sich um ihre gesundheitlichen Beschwerden zu kümmern. Eine stationäre Reha ist für alle Erkrankungen möglich.

Ganztägig ambulante Rehabilitation

Die Patienten erhalten bei der ganztägig ambulanten Reha ihre Therapien tagsüber in der Rehabilitationseinrichtung und verbringen die Abende und Wochenenden zu Hause. Das bedeutet, sie verbleiben in ihrem sozialen und familiären Umfeld. Der Tagesablauf für Behandlung und Betreuung ist identisch mit der stationären Reha. Auch das Mittagessen findet in der Klinik statt und den Patienten steht ein Liege- und Ruheraum zur Verfügung. Die Einrichtung muss sich in der Nähe des Wohnortes des Patienten befinden.

Außerdem setzt die Durchführung einer ganztägig ambulanten Reha voraus, dass der Patient mental und physisch in der Lage ist, die Therapieangebote zu nutzen. Er muss über genügend Belastbarkeit und Mobilität verfügen, um die Einrichtung aufzusuchen. Ebenso ist es wichtig, dass der Patient seine alltäglichen Aufgaben allein bewältigen kann.

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